Frauen sind bei beruflichen Vorsorge deutlich schlechter gestellt

Frauen sind bei beruflichen Vorsorge deutlich schlechter gestellt
(Photo by Anukrati Omar on Unsplash)

Neuenburg – Frauen sind bei der beruflichen Vorsorge nach wie vor deutlich schlechter gestellt als Männer. Das bestätigen neue Statistiken. Frauen erhielten 2022 aus der 2. Säule im Mittel 1217 Franken pro Monat, bei den Männern waren es 2077 Franken.

Der Medianbetrag der von den Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen entrichteten Kapitalleistungen betrug bei Männern knapp 153’564 Franken und bei Frauen 65’622 Franken, wie aus am Freitag publizierten Neurentenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervorgeht. 50 Prozent der ausbezahlten Renten waren also höher und 50 Prozent tiefer als dieser Betrag.

Fast die Hälfte der in der Schweiz wohnhaften Bezügerinnen und Bezüger der zweiten Säule bezogen 2022 ausschliesslich eine Rente. Knapp 37 Prozent liessen sich die Altersleistung vollständig als Kapital auszahlen. Und rund ein Fünftel entschied sich für eine Kombination aus Rente und Kapital.

Unterschiedliche Laufbahnen
Bei den Personen, die ausschliesslich eine Rente bezogen haben, sind deutliche Geschlechterunterschiede festzustellen. Bei den Frauen lag der Medianbetrag nahezu 40 Prozent tiefer als bei den Männern (1260 Franken gegenüber 2205 Franken). Auch bei den Personen, die eine Kombination aus Rente und Kapital erhielten, war die Differenz zwischen den Geschlechtern deutlich. Die Rente belief sich hier bei den Männern im Median auf 2035 Franken, bei den Frauen auf 1192 Franken.

Die grossen Abweichungen zwischen Frauen und Männern lassen sich laut BFS hauptsächlich mit unterschiedlichen beruflichen Laufbahnen erklären. Frauen unterbrächen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und arbeiteten mehr Teilzeit, beides in erster Linie aus familiären Gründen.

Auch der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern führt zu Differenzen bei den BV-Leistungen. Das BFS schreibt dazu, dass Haus- und Familienarbeit, die häufiger von den Frauen übernommen würden nicht bezahlt seien und keinen Einfluss auf die Leistungen aus der Altersvorsorge hätten. (awp/mc/pg)

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