Genf begrenzt Pendlerabzug auf maximal 500 Franken

Genf begrenzt Pendlerabzug auf maximal 500 Franken
(Foto: SBB)

Genf – Die Genfer Steuerpflichtigen können künftig maximal nur noch 500 Franken für die Fahrtkosten zur Arbeit von den Steuern abziehen. Das Stimmvolk stimmte der Begrenzung des Pendlerabzugs zu. Die Änderung des Gesetzes über die Besteuerung von Privatpersonen wurde mit einer Ja-Mehrheit von 57,66 angenommen, bei 63’796 Ja-Stimmen gegen 46’844 Nein-Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei 45,67 Prozent.

Die Vorlage war wegen eines Referendums von FDP und SVP an die Urne gelangt. Die beiden bürgerlichen Parteien hatten vergeblich eine versteckte Steuererhöhung angeprangert.

Mehreinnahmen von 28 Millionen Franken
Der Kanton Genf hatte nie einen Hehl aus den zusätzlichen Steuereinnahmen gemacht. Die Gesetzesänderung führt zu Mehreinnahmen von 28 Millionen Franken für den Kanton Genf. Genf wird damit zum strengsten Kanton der Schweiz bezüglich Pendlerabzug. Wegen der 2014 angenommenen Vorlage zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (FABI) dürfen dieses Jahr bei der Bundessteuer höchstens noch 3000 Franken Fahrkosten abgezogen werden.

Viele Kantone führten in der Folge ebenfalls Obergrenzen ein, allerdings liegen diese deutlich höher als in Genf. In Basel-Stadt dürfen 3000 Franken abgezogen werden, im Kanton Bern sogar 6700 Franken.

Forderung des ÖV
In Genf standen die Regierung und die Mehrheit des Kantonsparlaments hinter der Vorlage. Mit der Änderung soll auch die Benutzung des öffentlichen Verkehrs gefördert werden. Der Betrag entspricht dem Preis eines Jahresabonnements der Genfer Verkehrsbetriebe.

Damit sollen die chronisch verstopften Strassen der zweitgrössten Stadt der Schweiz entlastet werden. Zudem schafft die Begrenzung auch einen Ausgleich zwischen Pendlern und Einwohnern, die am gleichen Ort wohnen und arbeiten. (awp/mc/pg)

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