Gewichtige Änderungen bei Sozialversicherungen

Gewichtige Änderungen bei Sozialversicherungen

Bern – Am 1. Januar treten auf eidgenössischer Ebene Hunderte neuer Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in Kraft. Das Gros der Neuerungen hat wenig Auswirkungen auf den Alltag der meisten Menschen. Die gewichtigsten Änderungen – auch finanziell – betreffen die Sozialversicherungen. Gemäss den Zahlen des Bundesamts für Gesundheit steigen die Krankenkassenprämien auch im neuen Jahr. Obwohl der Aufschlag für Erwachsene mit durchschnittlich 2,2% moderater ausfällt als auch schon – es ist der zweittiefste Wert seit Einführung des Krankenkassenobligatoriums im Jahr 1996 -, bringt das für das Gros der Versicherten Mehrausgaben von mehreren Hundert CHF.

Mit 4,4% besonders stark ist der Prämienanstieg bei den 19- bis 25-Jährigen. Für eine leichte finanzielle Entlastung dürfte der Entscheid sorgen, Behandlungen mit alternativen Heilmethoden provisorisch wieder über die Grundversicherung zu finanzieren. Die Rechnungen für Behandlungen mit Homöopathie, Neural- und Phytotherapie, anthroposophischer oder traditioneller chinesischer Medizin bezahlt nun wieder die Krankenkasse. Wer solche Behandlungen über eine Zusatzversicherung abdecken liess, kann nun wieder auf eine solche Versicherung verzichten. Noch unbekannt sind die finanziellen Auswirkungen des wichtigsten gesundheitspolitischen Reformvorhabens, welches 2012 seine Wirkungen zu entfalten beginnt – der neuen Spitalfinanzierung. Sie bringt für die Patienten die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Neuer Mindestzinssatz
Erst im Pensionsalter aufs Portemonnaie auswirken wird sich der neue Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge. Angesichts der Unsicherheiten auf den Finanzmärkten und des allgemeinen Zinstiefs beschloss der Bundesrat, den Mindestzins auf Anfang Jahr von 2 auf 1,5% zu senken. Die Pensionskassen müssen damit auf dem bereits angehäuften Alterskapital so wenig Zinserträge erwirtschaften wie noch nie seit Einführung des BVG-Obligatoriums. In der zweiten Säule kommt es auch wegen des Umwandlungssatzes zu Änderungen. Männer, die im kommenden Jahr in Rente gehen, erhalten nun noch eine Jahresrente von 6,9% ihres Altersguthabens (bisher 6,95). Bei Frauen sinkt der Satz von 6,9 auf 6,85%.

Unter finanziellen Druck dürften im neuen Jahr zahlreiche IV-Rentner geraten. Ziel der ersten Etappe der 6. IV-Revision ist es, 12’000 IV-Rentner wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu sollen alle Renten überprüft werden, insbesondere solche die auf nicht erklärbare Leiden zurückzuführen sind, etwa die Folgen eines Schleudertraumas.

Ende der Velovignette
Das neue Jahr bringt jedoch nicht nur höhere Prämien und Gebühren oder schlechtere Leistungen. Bundesrat und Parlament trafen auch Massnahmen, um das Portemonnaie der Bevölkerung zu schonen. So wird etwa die kalte Progression ausgeglichen, indem die Abzüge erhöht wurden, die bei der Berechnung der direkten Bundessteuer berücksichtigt werden. Rund 5 CHF weniger ausgeben müssen nächstes Jahr die Velofahrerinnen und Velofahrer: Die Velovignette wird abgeschafft. Nichts mehr bezahlen müssen Autofahrer, wenn sie ihre alte Autobatterie entsorgen wollen. Denn künftig ist diese Gebühr bereits im Kaufpreis enthalten.

Ansonsten drohen im Verkehr vor allem höhere Strafen: So muss künftig 200 statt nur 100 CHF Busse bezahlen, wer ohne Autobahnvignette eine Nationalstrasse befährt. Und wer nie einen Führerausweis erwarb und trotzdem Auto fährt, soll künftig ebenso eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren riskieren, gleich wie ein Autofahrer, der trotz Ausweisentzug am Steuer sitzt.

Gelockerte Bunkerpflicht
Entlastet werden vor allem Bauherren und KMU. Durch die Lockerung der Schutzraumpflicht müssen nur noch in grösseren Überbauungen ab 38 Zimmern Bunker erstellt werden. Bislang galt die Schutzraumpflicht bereits ab acht Zimmern. Wer ein kleineres Haus baut und keinen Schutzraum erstellen will, muss nach wie vor eine Ersatzabgabe bezahlen. Sie wurde aber gesenkt: Pro Schutzplatz kostet die Abgabe neu 400 bis 800 CHF statt wie bisher rund 1’500 CHF.

Von tieferen Kosten profitieren auch all jene, die ihre Geschäfte mit Schuldbriefen unterlegen. Dank der Einführung des papierlosen Schuldbriefs entfallen nämlich die Kosten für die Ausfertigung auf Papier, die sichere Aufbewahrung sowie für die Übermittlung des Wertpapiers zwischen Grundbuchamt, Notariat und Bank.

Neue Regeln für Revisionspflicht
Einige Tausend CHF sparen können zahlreiche KMU auch dank neuen Regeln für die Revisionspflicht. Eine ordentliche Revision müssen nur noch Gesellschaften erstellen, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Jahren zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mindestens 20 Mio CHF, einen Umsatz von mindestens 40 Mio und 250 oder mehr Vollzeitstellen.(awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert