Gewinnspiele: Strafanzeige gegen Migros und Coop

Gewinnspiele: Strafanzeige gegen Migros und Coop
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(Foto: Coop)

Bern – Migros und Coop sehen sich wegen ihrer Gewinnspiele mit einer Strafanzeige konfrontiert. Nach Ansicht der Lotterie- und Wettmarkt-Aufsichtsbehörde Comlot handelt es sich dabei um verbotene Lotterien. Sie reichte darum am Mittwoch Strafanzeige gegen die beiden Grossverteiler ein, wie Comlot-Geschäftsführer Manuel Richard der Nachrichtenagentur sda zu Medienberichten sagte. Bei der Migros heisst das Spiel «Mega Win», bei Coop «Simsala Win».

Bei beiden Unternehmen gibt es Lose ab einem Einkauf von 20 CHF. Auf Anfrage bekommt man die Lose auch gratis. Dies fordert das Gesetz für lotterieähnliche Veranstaltungen, zu welchen beispielsweise Wettbewerbe gehören.

Zufallsgewinn
Anders als bei den ohnehin unzulässigen Lotterien ist die Teilnahme bei den lotterieähnlichen Veranstaltungen mit einer Geschicklichkeitskomponente verbunden, etwa einer Wettbewerbsfrage. Weil eine solche bei den Spielen von Coop und Migros fehlt und ein Gewinn allein vom Zufall abhängt, handelt es sich nach Ansicht der Comlot um eine Lotterie, wie Richard sagte.

Auch den Anforderungen an eine lotterieähnliche Veranstaltung würden «Mega Win» und «Simsala Win» aber nicht genügen. Bei der Migros sei die Gratisteilnahme nicht chancengleich, weil solche Teilnehmende im Gegensatz zu Kunden im Laden nur eine beschränkte Anzahl von Losen bekommen könnten, sagte Richard. Bei Coop sei die Gratisteilnahme sehr kompliziert und funktioniere nur teilweise, wie Stichproben ergeben hätten.

Hängige Verfahren
Coop ist eine alte Bekannte der Comlot: Nach Angaben von Richard sind gegen das Unternehmen bereits mehrere Strafanzeigen wegen Gewinnspielen hängig. Die maximale Busse von 10’000 CHF wirkt laut Richard auch kaum abschreckend. «Dies ist sehr unbefriedigend.»

Grossverteiler geben sich gelassen
Bei Coop ist man überzeugt, sich juristisch auf sicherem Boden zu bewegen. «Wir haben Simsala Win und auch alle anderen Gewinnspiele juristisch überprüft», sagte Sprecher Urs Meier auf Anfrage. Einer Strafanzeige sehe man darum gelassen entgegen. Auch bei der Migros ist man sicher, das Lotteriegesetz nicht verletzt zu haben, wie Sprecherin Monika Weibel sagte. Man werde die Vorwürfe der Comlot aber eingehend prüfen. (awp/mc/pg)

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