Bundesrat lässt Grossanlässe ab Oktober unter Auflagen wieder zu

Bundesrat lässt Grossanlässe ab Oktober unter Auflagen wieder zu
Das Wankdorf-Stadion in Bern. (Bild: YB/Twitter)

Bern – In der Schweiz sind ab Oktober Grossanlässe mit mehr als tausend Menschen wieder erlaubt. Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende Lockerungen der Corona-Massnahmen beschlossen. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga mahnte die Besucher und Veranstalter zur Vorsicht.

Neben der Anwendung von «strengen» Schutzmassnahmen müssen die Veranstalter vorgängig eine Bewilligung des jeweiligen Kantons einholen. Dazu will der Bund mit den Kantonen in den nächsten zwei Wochen einheitliche Kriterien erarbeiten. Betroffen sind Anlässe in den Bereichen Sport, Kultur und auch Religion.

Die Lockerung sei kein Freipass, warnte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Bundeshausmedien. Sie nahm sowohl Vereine und Sportligen sowie auch Match- und Messebesucher gleichermassen in die Pflicht. Die Kantone seien bereits stark gefordert, um Schutzkonzepte etwa in Restaurants durchzusehen. Mit Grossanlässen komme auf diese eine weitere anspruchsvolle Aufgabe zu.

«Gewisse Rückkehr zur Normalität»
Mit der Lockerung will der Bundesrat nach sechs Monaten Pandemie eine «gewisse Rückkehr zur Normalität» ermöglichen, wie Gesundheitsminister Alain Berset erklärte. Man müsse einen Weg finden, um mit dem Virus zu leben.

Bei den Bewilligungen für Grossanlässe müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage sowie ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Der Bundesrat will so sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. «Grossanlässe stellen ein Risiko dar», sagte Berset mehrmals.

«Vorsichtige Öffnung»
Die Regierung sprach von einem «vorsichtigen Öffnungsschritt». Dieser war reihum von Sportvereinen und Kulturveranstaltern verlangt worden, die um das finanzielle Überleben kämpfen. Die Kantone hatten sich allerdings für eine Lockerung erst Ende Jahr ausgesprochen.

Die Regierung verteidigte den Schritt und erklärte, nicht alle Grossveranstaltungen würden dieselben Risiken bergen. So gebe es Grossanlässe, bei denen der Mindestabstand weitgehend eingehalten werden könne. Ein Fussballspiel etwa sei diesbezüglich nicht mit einem klassischen Konzert vergleichbar, sagte Berset.

Wie die Kriterien und Massnahmen rund um Grossanlässe genau aussehen werden, war zunächst unklar. Gesundheitsminister Berset sagte lediglich, dass für Veranstaltungen in einem Raum und im Freien unterschiedliche Regeln festgelegt werden könnten. Auf genaue Vorgaben festlegen wollte sich Berset angesichts der sich entwickelnden epidemiologischen Lage zunächst nicht.

Mehr Zeit für die Kantone
Veranstaltungen mit mehr als tausend Personen sind in der Schweiz seit Ende Februar verboten. Mit dem Verbot wollte der Bundesrat die Zahl der Corona-Infektionen reduzieren.

Das Verbot, das bis Ende August gilt, wird nun um einen Monat bis Ende September verlängert. Damit will der Bundesrat den Kantonen mehr Zeit geben, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und allenfalls die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen.

Maskentragpflicht im Flugzeug
Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass ab dem 15 August auch in Flugzeugen eine Maske getragen werden muss. Bereits seit dem 6. Juli gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig der Fluggesellschaft. (awp/mc/pg)

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