Grossreform der Altersvorsorge kommt einen Schritt weiter

Grossreform der Altersvorsorge kommt einen Schritt weiter
(Foto: eyetronic - Fotolia.com)

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Bern – Der Bundesrat hält an seinen Vorschlägen für die Grossreform der Altersvorsorge fest. Zur Erhöhung des Frauenrentenalters, der Senkung des Umwandlungssatzes und einem Strauss weiterer Reformen können sich nun Parteien und Verbände in einer Vernehmlassung äussern.

Um die Altersvorsorge für die Zukunft zu rüsten, will der Bundesrat die 1. und 2. Säule gemeinsam reformieren. Er verabschiedete am Mittwoch einen Entwurf des Grossprojekts, zu dem er die Leitlinien vor einem Jahr vorgestellt hatte. Die Vernehmlassung dazu dauert bis zum 31. März 2014, wie das Innendepartement (EDI) mitteilte.

Einheitliches Rentenalter 65
Zu den Vorschlägen gehört ein einheitliches Rentenalter für Männer und Frauen von 65 Jahren. Das Rentenalter der Frauen soll in sechs Jahren von 64 auf 65 Jahre erhöht werden. Allerdings soll künftig die Rede von «Referenzalter» sein. Teilrenten vor und nach diesem Referenzalter sollen möglich sein. Eine Frühpensionierung wäre erst ab 62 Jahren möglich.

Senkung des Umwandlungssatzes
Vorgesehen ist zudem die Senkung des Umwandlungssatzes, mit dem die Rentenhöhe der Beruflichen Vorsorge (2. Säule) berechnet wird. Der Satz soll innert vier Jahren von 6,8 auf 6,0% sinken. Noch 2010 hatte das Volk eine Senkung auf 6,4% deutlich abgelehnt. Abgefedert werden soll diese Senkung durch andere Massnahmen, welche für gleich hohe Renten sorgen sollen.

Höhere Mindestquote bei Versicherungen
Konkretisiert hat der Bundesrat gegenüber früheren Äusserungen, inwiefern er die Versicherungsgesellschaften respektive deren Aktionäre für die Reform zur Kasse bitten will. In zwei Varianten schlägt er vor, die Mindestquote für die Gewinnverteilung zu erhöhen. Sie soll von 90 auf bis zu 94 Prozent steigen.

Zwei zusätzliche Mehrwertsteuerprozente
Weitere Vorschläge des Bundesrates betreffen die Finanzierung. Die Regierung möchte die AHV bis ungefähr 2030 mit zwei zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten finanzieren. Eine Schuldenbremse – ein «Interventionsmechanismus» – soll für eine rechtzeitige Sanierung sorgen: Wenn die Reserven unter einen bestimmten Wert fallen, könnten automatisch die Beiträge erhöht und die Renten nur noch teilweise angepasst werden.

Widerstand gegen die Reform wurde von Seiten der Gewerkschaften und der Linken wie auch der Bürgerlichen laut. Während sich die Linke gegen Leistungsabbau wehrt, verlangen die Bürgerlichen eine raschere Gangart und wehren sich gegen zu hohe Beiträge für Erwerbstätige. (awp/mc/pg)

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