Im Steuerstreit mit USA zeichnet sich Lösung ab

Im Steuerstreit mit USA zeichnet sich Lösung ab

Zürich – Im Steuerstreit zwischen den USA und den Schweizer Banken zeichnet sich eine Lösung ab. Die USA sollen erstmals konkret erklärt haben, auf das Angebot der Schweiz einzugehen, amerikanische Kundennamen per sogenannte «Gruppenanfragen» auszuliefern, schreibt die «NZZ» am Samstag unter Berufung auf gut informierte Kreise.

Eine globale Vereinbarung zwischen den Schweizer Banken und den USA könnte dann getroffen werden. Einzige Voraussetzung dafür: Das Schweizer Parlament muss dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA zustimmen. Kommt dies zustande, könnten die USA mit regulären Amtshilfegesuchen an die Schweiz gelangen. Neu dabei wäre, dass in diesen Gesuchen keine konkreten Namen mehr enthalten wären, sondern als «Gruppenanfrage» gleich alle amerikanischen Kunden bei der jeweils betroffenen Bank umfassen würde, schreibt die NZZ.

Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung
Maximal zehn solcher Amtshilfegesuche wären dann von den USA zu erwarten, nämlich für die zehn Banken, die die USA im Visier haben. Darunter sind die Credit Suisse, Bank Julius Bär, Bank Wegelin, die Basler Kantonalbank und die Zürcher Kantonalbank. Die Amtshilfegesuche im Rahmen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens würden dann neben dem Verdacht auf Steuerbetrug zusätzlich auch auf Verdacht auf Steuerhinterziehung eingehen.

SP stellt neue Bedingungen
Mit einem eigenen Vorschlag zur Aufweichung des Bankgeheimnisses könnte jedoch die Sozialdemokratische Partei (SP) das Abkommen nun zu Fall bringen. Diese stellt neue Bedingungen für eine Lösung im Steuerstreit mit den USA: Parteichef Christian Levrat will nur noch zustimmen, wenn anonyme Gruppenanfragen bei der Suche nach Steuersündern auf Schweizer Banken nicht nur den USA zugestanden werden. Er will sie zur allgemeinen Praxis gegenüber allen Staaten erheben, sagte Levrat gegenüber der «SonntagsZeitung». «Ohne diese stimmen wir nicht zu», sagte Levrat.

FDP und SVP lehnten ihrerseits den Zusatzbericht ab, weil er eine weitere Aufweichung des Bankgeheimnisses bringen würde. Dies erklärten die Fraktionen der beiden Parteien bereits am 13. September. (awp/mc/ps)

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