Kapitalerhöhung: Schmolz+Bickenbach-Aktionäre nehmen VR-Antrag an

Kapitalerhöhung: Schmolz+Bickenbach-Aktionäre nehmen VR-Antrag an

Emmenbrücke – Die stimmberechtigten Aktionäre der Schmolz+Bickenbach AG haben dem vom Verwaltungsrat vorgelegten Vorschlag für eine Kapitalerhöhung zugestimmt. Der Vorschlag der Gründerfamilie, dieser sah eine deutlich höhere Mittelaufnahme vor, wurde derweil abgelehnt. Auch bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates mussten die Gründer eine Niederlage einstecken.

Der Verwaltungsratspräsident zeigte sich erleichtert: «Es war wie erwartet eine knappe Entscheidung. Wir hoffen, dass wir nun mit den Gründeraktionären wieder einen gemeinsamen Kurs einschlagen können», erklärte Hans-Peter Zehnder im Anschluss an die GV gegenüber den Medien. «Wir glauben an Investoren und denken auch, dass Herr Pieper nach wie vor interessiert ist», so Zehnder weiter.

Zehnder als VR-Präsident bestätigt – Thum nicht gewählt
Die Aktionäre haben Hans-Peter Zehnder in einer engen Abstimmung als Präsident des Verwaltungsrats bestätigt. Oliver Thum – der die Gründerfamilie vertritt – wurde indes nicht gewählt. Der kurzfristig von den Gründern vorgeschlagene Kandidat Vladimir Kuznetsov erreichte das absolute Mehr ebenfalls nicht.

Feiler bestätigt
Gleichzeitig wurde Marc Feiler – den die Gründeraktionäre abwählen wollten – als Verwaltungsrat bestätigt. Neu gewählt wurden zudem Carl Michael Eichler und Roger Schaaf, die beide von den Gründeraktionären vorgeschlagen waren.

Die Gründeraktionäre durften an der GV mit lediglich einem Stimmenanteil von 20,46% mitreden, da Schmolz+Bickenbach – wie vom Handelsgericht des Kanton Zürich vorgeschrieben – 20% der Stimmen der Gründer an der Generalversammlung nicht berücksichtigte. Die juristische Vertretung der Gründer hat deshalb an der Generalversammlung Einspruch erhoben und auch im Vorfeld der Abstimmung zu ihrem Antrag auf ein Votum verzichtet.

Kapitalerhöhung von 330 Mio Franken
Mit rund 30,4 Mio Stimmen nahm die Generalversammlung den Antrag des Verwaltungsrates an, eine Kapitalerhöhung von 330 Mio CHF durchzuführen. Dies bei einem absoluten Mehr von 29,7 Mio Stimmen. Der Antrag der Gründerfamilie, der eine deutlich höhere Kapitalaufstockung um 434 Mio CHF vorgesehen hatte, verfehlte indes mit 27,0 Mio Zustimmungen das absolute Mehr.

«Diese Kapitalerhöhung ist erneut zu tief, die Verschuldung des Unternehmens ist auch nach der Erhöhung im Branchenvergleich zu hoch», kommentierte Oliver Thum vor der Abstimmung.

Decharge verweigert
Im Rahmen der Generalversammlung wurde die Decharge für den Verwaltungsrat nicht erteilt. Bevor es zur Abstimmung zu diesem Traktandum kam, wurden die Aktionäre daran erinnert, dass Sie die Decharge auch für ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung erteilen würden. Eben diese sorgten – zusammen mit einigen Mitgliedern der Gründerfamilie – für emotionale Äusserungen seitens verschiedener Aktionäre.

Mögliches rechtliches Nachspiel
Die juristische Vertretung der Gründeraktionäre beklagte sich über die kurzfristig verhängte superprovisorische Verfügung, die den Gründern die volle Ausübung ihrer Stimmrechte verbot. Die Gründer hätten nicht einmal mehr die Möglichkeit gehabt den Entscheid im Vorfeld der GV anzufechten.

Die Gründeraktionäre könnten mit ihrem hohen Stimmenanteil eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen. «Allerdings würde der Aktionärsbindung auch in diesem Fall zum Tragen kommen», erklärte der juristische Beistand der Schmolz+Bickenbach AG im Gespräch mit den Medien. Sollten die Gründer den Bindungsvertrag auflösen, wären sie gezwungen ein Übernahmeangebot zu machen. «Eine Übernahme können die Gründer wohl nicht finanzieren und auch für Herrn Vekselberg dürfte eine Übernahme zu den entsprechenden Konditionen nicht attraktiv sein», so die Juristen. (awp/mc/pg)

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