KOF: «Goldinitiative» beschränkt die Handlungsfähigkeit der SNB

KOF: «Goldinitiative» beschränkt die Handlungsfähigkeit der SNB

Zürich – Am 30. November 2014 wird das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold» (Gold-Initiative) abstimmen. Die KOF spricht sich gegen die Initiative aus, weil sie den Handlungsspielraum der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in unnötiger Weise einschränken und die Ausschüttung von Notenbankgewinnen an Bund und Kantone erschweren würde. Zur Kompensation der wegfallenden Ausschüttungen müssten die Steuern erhöht oder staatliche Ausgaben gekürzt werden.

Die Gold-Initiative fordert, dass die SNB per Verfassung verpflichtet wird, mindestens 20% ihrer Aktiva in Form von Gold zu halten. Des Weiteren soll jeglicher Verkauf von Goldreserven untersagt werden. Aus der Kombination der 20%-Regel und des Verkaufsverbots folgt, dass die SNB faktisch nicht 20% ihrer tatsächlichen Bilanzsumme, sondern 20% des nach der Einführung jemals erreichten Höchststandes ihrer Bilanzsumme in Form von Gold halten muss. Dies kann dazu führen, dass die SNB eine längere Bilanz ausweisen muss, als für die Erreichung ihrer geldpolitischen Ziele sinnvoll wäre.

Mit einem Bestand von derzeit 1040 Tonnen verfügt die Schweiz pro Kopf bereits heute über die höchsten Goldreserven der Welt. Eine Aufstockung auf 20% der Aktiva beim jetzigen Goldpreis würde die Nationalbank zwingen, mindestens weitere 1800 Tonnen Gold zu kaufen und so den Wert ihres Goldbestandes auf mindestens 104 Mrd. Franken zu erhöhen.

«Goldene Fesseln»
Dabei spielt es für die Stabilität des Schweizerfrankens kaum eine Rolle, wie sich die Aktivseite der Nationalbankbilanz zusammensetzt. Mit anderen Worten: Es spielt keine Rolle, ob die SNB ihr Vermögen in Form von Gold, Devisen oder Wertpapieren hält. Die Stabilität des Schweizerfrankens hängt vielmehr davon ab, ob die SNB glaubwürdig ist. Glaubwürdig ist die SNB, wenn sie mit einem klaren und langfristig ausgelegten Mandat flexibel und ohne politische Interventionen selbstständig agieren kann. Dies gilt umso mehr in Krisenzeiten. Um die drastische Aufwertung des Frankens zu beenden und Schaden von der Schweizer Exportwirtschaft abzuwenden, hat sich die SNB veranlasst gesehen, ihre Bilanz in den vergangenen Jahren stark auszuweiten, indem sie Devisen und ausländische Wertpapiere gegen Franken gekauft hat. Die Vorschrift, mindestens 20% der Aktiva in Gold zu halten, hätte diese Flexibilität stark eingeschränkt. So hätte die SNB im Rahmen ihrer Devisenmarktintervention während der Eurokrise grosse Mengen an Gold zukaufen müssen. Nicht nur hätte dies die Wechselkursintervention viel teurer gemacht. Die Märkte hätten insbesondere auch Zweifel an der Handlungsfähigkeit einer Nationalbank entwickeln können, der gewissermassen «goldene Fesseln» angelegt wurden.

Unverkäuflichkeit der Goldreserven
Ohne Not würde die Annahme der Initiative die Handlungsfähigkeit einschränken und die bislang hohe Glaubwürdigkeit der SNB infrage stellen. In der heutigen Situation könnte dies Massnahmen der SNB zur Durchsetzung des Mindestkurses, wie negative Einlagezinsen oder Kapitalverkehrskontrollen, notwendig machen. Schwerer noch wiegt die geforderte Unverkäuflichkeit der Goldreserven. Unverkäufliche Goldreserven können per Definition weder bei der Umsetzung der Währungspolitik noch als «Notreserve» von Nutzen sein. Dies untergräbt die Handlungsfähigkeit und somit die Glaubwürdigkeit der SNB. Sollte die Bilanz der SNB im Rahmen einer Normalisierung der Geldpolitik
wieder verkürzt werden, würde aufgrund des Verkaufsverbots automatisch der Anteil des Goldes an den Aktiva ansteigen. Würde nach der Aufstockung des Goldbestands auf rund 100 Mrd. Franken die Bilanzsumme anschliessend auf den Vorkrisenstand von rund 100 Mrd. Franken zurückfallen, bestünden die Aktiva der SNB faktisch ausschliesslich aus Gold, das nicht verkauft werden dürfte. Sollte der Franken in einer solchen Situation unter Abwertungsdruck geraten, könnte die SNB keine Aktiva verkaufen, um ihn zu stützen. Anstatt den Franken zu stärken, würde eine Annahme der «Goldinitiative» ihn unter Umständen sogar schwächen.

Wie man es auch dreht und wendet, die «Goldinitiative» würde nach ihrer allfälligen Annahme die Gewinnausschüttungen der SNB an Bund und Kantone im Allgemeinen tiefer ausfallen lassen. Da Gold, im Gegensatz zu Anleihen und Aktien, keine Zinsen oder Dividenden erwirtschaftet, sinkt die Höhe der ausschüttbaren Erträge mit einem steigenden Goldanteil in der Bilanz. Wenn die Aktiva der SNB faktisch ausschliesslich aus Gold bestünden, das nicht verkauft werden dürfte, müsste eine Ausschüttung an Bund und Kantone sogar vollständig entfallen. Die zumindest durchschnittlich tieferen Gewinnausschüttungen der SNB müssten mit Steuererhöhungen kompensiert werden, sofern die staatlichen Ausgaben nicht gekürzt werden sollen. (KOF)

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