Lohngleichheit in der Bundesverwaltung eingehalten

Lohngleichheit in der Bundesverwaltung eingehalten

Eveline Widmer-Schlumpf, Bundesrätin, Vorsteherin Eidg. Finanzdepartement EFD

Bern – Die Löhne in der Bundesverwaltung entsprechen dem Grundsatz der Lohngleichheit. Die Bundesverwaltung hat in den letzten drei Jahren die Löhne der rund 36‘000 Mitarbeitenden der Bundesverwaltung auf die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann überprüft. Das Resultat liegt nun vor und stellt der Bundesverwaltung ein gutes Zeugnis aus.

Am 19. November 2010 haben Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und die Sozialpartner eine Vereinbarung zur Durchführung des Lohngleichheitsdialogs unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, die Löhne der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung auf Ungleichheiten zu überprüfen und allfällige Diskriminierungen bis spätestens Ende 2014 zu beseitigen.

Personaldienste führten Analyse durch
Zwischen 2010 und 2013 haben die Personaldienste die Analyse in der gesamten Bundesverwaltung durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Lohngleichheit einhalten wird. Die Lohnüberprüfung wurde mit dem Computerprogramm Logib durchgeführt. Dieses wurde vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelt. Es ist für Unternehmen von mindestens 50 Angestellten geeignet und steht ihnen kostenlos zur Verfügung. Logib berechnet, wie sich lohnrelevante Faktoren wie beispielsweise Ausbildung, Berufserfahrung, Anforderungsniveau und Funktion auf den Lohn auswirken. Das Geschlecht wird als weitere Variable einbezogen. Wenn keine Diskriminierung vorliegt, hat diese Variable keinen Einfluss auf den Lohn.

Der Begleitausschuss der Sozialpartner wurde laufend über den Arbeitsfortschrift und die Ergebnisse informiert. Der von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdachverbänden zusammen mit dem Bund im März 2009 lancierte Lohngleichheitsdialog will die Unternehmen bei der Umsetzung des verfassungsmässigen Grundsatzes „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» unterstützen. Der Bund gehört zu den ersten Arbeitgebern, die den Lohngleichheitsdialog unterzeichnet haben. Er verstärkt damit seine Vorreiterrolle bei der Durchsetzung der Lohngleichheit von Frau und Mann. (efd/mc/cs)

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