Nationalrat schiebt unlauterem Wettbewerb einen Riegel

Nationalrat schiebt unlauterem Wettbewerb einen Riegel

Nationalrat will von Verschärfung gegen missbräuchliche AGB nichts wissen.

Bern – Der Nationalrat schiebt unlauteren Geschäftspraktiken einen Riegel. Wer Konsumenten mit Schneeballsystemen, nutzlosen Telefonbucheinträgen oder falschen Gewinnversprechungen über den Tisch zieht, wird künftig härter angepackt.

Wie schon die kleine Kammer stimmte auch der Nationalrat der Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) am Dienstag mit 148 zu 23 Stimmen deutlich zu. Deren Herzstück, die verschärften Regeln gegen missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), kippte er jedoch aus der Vorlage. AGB können nach geltendem Recht inhaltlich nicht überprüft werden, weil nur deren irreführende Verwendung verboten ist. Weil damit immer noch Missbräuche möglich sind, hatte der Bundesrat vorgeschlagen, treuwidrige oder ungewöhnliche Bestimmungen zum Nachteil der Konsumenten generell zu verbieten.

«Realitätsfremdes Argument»
Die nationalrätliche Rechtskommission sah darin jedoch eine zu weitgehende Einschränkung der Vertragsfreiheit. Diese Meinung setzte sich dann auch im Rat durch. Konsumenten hätten schliesslich jederzeit die Möglichkeit, unliebsame Bedingungen aus den AGB zu streichen, argumentierte Kurt Fluri (FDP/SO). Die Befürworter der strengeren Regeln hielten dieses Argument für realitätsfremd, da die Vertragspartner nicht auf Augenhöhe verhandelten. Obwohl es sich dabei um das zentrale Anliegen der UWG-Revision handelte, beschloss der Nationalrat mit 100 zu 72 Stimmen beim geltenden Recht zu bleiben.

Regeln gegen unlautere Gewinnversprechen gebilligt

Die neuen Vorschriften gegen nutzlose Registereinträge und Schneeballsysteme übernahm er dagegen diskussionslos, ebenso die von der kleinen Kammer eingebrachten Regeln gegen Gewinnversprechen, welche an Werbefahrten oder einen Kaufzwang geknüpft sind. Das Verbot von Lockvogelangeboten bekämpfte die SVP im Namen der Vertragsfreiheit und der freien Marktwirtschaft, jedoch erfolglos. Die Mehrheit war überzeugt, dass es diesen Schutz des Kleingewerbes weiterhin braucht. Zur Rechenschaft ziehen will sie auch jene, die den Vermerk im Telefonbuch missachten, dass ein Kunde keine Werbung will.

Verbesserte Zusammenarbeit mit dem Ausland
Ebenfalls allein war die SVP mit ihrem Widerstand gegen die internationale Zusammenarbeit und gegen die verbesserte Durchsetzbarkeit der Regeln. Nach geltendem Recht hat der Bund nur dann ein Klagerecht, wenn eine Schweizer Firma ausländische Personen oder Unternehmen täuscht. Neu soll er auch zugunsten von Konsumenten und Unternehmen im Inland intervenieren können. Diese Bestimmung ist für den Fall gedacht, dass eine grössere Gruppe vom Missbrauch betroffen ist, etwa bei Betrügereien über das Internet. Wegen der zunehmenden grenzüberschreitenden Begehung wird mit dem revidierten Gesetz zudem die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden verbessert. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. (awp/mc/ps)

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