Nationalrat versenkt nationales Böllerverbot im letzten Moment
Bern – Das Zünden von Böllern wird vorderhand nicht schweizweit verboten. Der Nationalrat hat in der Schlussabstimmung am Freitag den indirekten Gegenvorschlag zur Feuerwerkinitiative abgelehnt. Nun können sich Volk und Stände zum Volksbegehren äussern.
Mit 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen sagte die grosse Kammer im letzten Moment Nein zum Gegenentwurf. Damit ist die Vorlage gescheitert. Die geplanten Änderungen im Sprengstoffgesetz sind hinfällig. Es gelten weiterhin die bestehenden Regeln im Umgang mit Feuerwerk.
Geplant war, das Zünden von Böllern künftig schweizweit zu verbieten. Damit sollte die Lärmbelastung für Mensch und Tier verringert werden. Zudem hätten nur noch ungefährliche Feuerwerkskörper – und nur noch in geringen Mengen – persönlich in die Schweiz eingeführt werden dürfen.
Volk stimmt über Verbot in Verfassung ab
Den Urheberinnen und Urhebern der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» gingen die vom Parlament beschlossenen Regeln zu wenig weit. Sie kündigten an, an ihrem Begehren festzuhalten. Nun kann das Volk darüber abstimmen – ohne alternativen Gesetzestext.
Würde die Initiative angenommen, müsste das Parlament weitergehende Einschränkungen für den Verkauf und die Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper umsetzen. Das Anliegen geniesst gemäss Umfragen in der Bevölkerung einen grossen Rückhalt. Bundesrat und Parlament empfehlen dagegen ein Nein zur Initiative.
Die im November 2023 eingereichte Feuerwerksinitiative verlangt einen neuen Verfassungsartikel, der den Verkauf und das Verwenden von lautem Feuerwerk generell verbietet. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung sollen die kantonalen Behörden Ausnahmen bewilligen können. (awp/mc/pg)