Nein zur Erbschaftssteuer, deutliches Ja zur PID

Nein zur Erbschaftssteuer, deutliches Ja zur PID
(© Christian Schwier - Fotolia.com)

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Bern – Millionenerbschaften werden in der Schweiz nicht auf nationaler Ebene besteuert. Rund 71% der Stimmenden und alle Kantone haben die Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde die Stipendieninitiative, hingegen wurde die Verfassungsänderung zur Präimplantationsdiagnostik deutlich angenommen.

Keine Chance für eine nationale Steuer auf grossen Erbschaften: Rund 71% der Stimmenden und alle Kantone haben die Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer abgelehnt. Insgesamt rund 1’613’400 Stimmende sagten Nein, rund 658’200 unterstützten die Initiative. 43,7% der Stimmberechtigten nahmen an der Abstimmung teil. Der Nein-Stimmen-Anteil ist mit rund 71% grösser als in der letzten Trendumfrage im Auftrag der SRG. Damals hatten 61% angegeben, die Initiative abzulehnen.

Grösster Nein-Anteil im Wallis
Die meisten Nein-Stimmen gab es mit einem Anteil von 84,4% im Kanton Wallis. Wuchtig Nein sagten mit 82,8% der Stimmen auch Schwyzerinnen und Schwyzer. Ihr Kanton ist der einzige, in dem heute Erbschaften und Schenkungen nicht besteuert werden. Am meisten Befürworter fand die nationale Erbschaftssteuer in Basel-Stadt, wo lediglich 58,7% der Stimmenden die Initiative ablehnten. Nein-Anteile von unter 70% gab es auch in Zürich, Schaffhausen, Glarus, Neuenburg und Jura.

Mit der Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» verlangten EVP, SP, Grüne sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund eine einheitliche nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20%. Besteuert worden wären Erbschaften und aufsummierte Schenkungen von mehr als 2 Millionen Franken. Schenkungen bis 20’000 Franken pro Jahr und Person wären nicht gezählt worden.

Ausnahmen hätte die Initiative nur für Nachlässe an Ehegatten, registrierte Partnerinnen und Partner sowie steuerbefreite Organisationen zugelassen. Zuwendungen an die eigenen Kinder dagegen wären der Steuer unterstellt worden. Die Initianten schätzten den Steuerertrag pro Jahr auf 3 Milliarden Franken.

Für AHV und Kantone
Die in den meisten Kantonen existierenden Besteuerungen von Erbschaften und Schenkungen hätten die Initianten abschaffen wollen. Den Kantonen wollten sie als Kompensation ein Drittel des Ertrages der nationalen Steuer überlassen. Die übrigen zwei Drittel hätten die Initianten der AHV zukommen lassen wollen. Bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände hatten die Initiative bekämpft mit dem Argument, diese sei wirtschaftsfeindlich, trotz der Ausnahmeregelungen für Betriebe und auch für Bauern. Vor allem bei Übertragungen von Betrieben an Erben gebe es Probleme, da Mittel, die für Investitionen gebraucht würden, der Firma entzogen würden.

Mit dem Nein behalten die Kantone das Sagen über die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Ausser im Kanton Schwyz kennen zwar alle Kantone eine solche Steuer, doch sind direkte Nachkommen fast überall steuerbefreit. Lediglich in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden, Waadt und Neuenburg ist das nicht der Fall.

Hochbetrieb auf Notariaten und Grundbuchämtern
Die Finanzdirektoren der Kantone hatten sich vehement gegen eine nationale Erbschaftssteuer ausgesprochen. Sie sahen ausserdem rechtliche Mängel an der Initiative, unter anderem weil Schenkungen rückwirkend ab 2012 zum Nachlass gezählt werden sollten. Vor Ende 2011 reagierten wegen der Rückwirkung zahlreiche Reiche auf die Initiative, indem sie ihre Vermögenswerte an ihre Erben verschenkten, um die eventuelle Erbschaftsbesteuerung zu umgehen. Bei den Notariaten und Grundbuchämtern herrschte deshalb viel Betrieb.

Stipendien bleiben kantonale Angelegenheit
Für Ausbildungsbeiträge bleiben die Kantone zuständig. Die Stipendieninitiative, die landesweit einheitliche Regeln und Beträge verlangt, ist am Ständemehr gescheitert. Alle bisher ausgezählten der 23 Standesstimmen haben das Begehren abgelehnt. Der Föderalismus im Stipendienwesen bleibt damit erhalten, ebenso die Unterschiede von Kanton zu Kanton: Einige Kantone richten zwar viele Stipendien aus, aber nur tiefe Beträge, andere unterstützen nur wenige Studierende, diese dafür grosszügig.

Verfassungsänderung macht Weg frei für Embryountersuchungen
Der erste Schritt zur Präimplantationsdiagnostik ist getan. Die Verfassungsänderung, die die Grundlage legt für die Untersuchung künstlich befruchteter Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib, ist am Sonntag mit 61,9% angenommen worden.

Formell ging es erst um die Anzahl Embryos, die im Reagenzglas gezeugt werden dürfen. Heute erlaubt die Verfassung so viele, wie der Frau sofort eingepflanzt werden können. In der medizinischen Praxis sind das höchstens drei. Damit sind die Untersuchungen aber nicht sinnvoll durchzuführen. Künftig erlaubt die Verfassung daher die Befruchtung so vieler Eizellen, wie «für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind». Aus medizinischer Sicht ist damit der Weg frei für die Präimplantationsdiagnostik (PID). Für die Zulassung muss aber noch die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes in Kraft gesetzt werden können. Diese hat das Parlament bereits beschlossen. (awp/mc/pg)

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