Novartis: EU-Zulassung für Blutdrucksenker Rasilamlo

Novartis: EU-Zulassung für Blutdrucksenker Rasilamlo

Novartis-CEO Joe Jimenez.

Basel – Der Pharmakonzern Novartis hat von der EU-Kommission die Marktzulassung für den Blutdrucksenker Rasilamlo erhalten. Dabei geht es die Behandlung von Patienten, deren hoher Blutdruck nicht mit Aliskiren (Rasilez/Tekturna) oder Amlodipin alleine kontrolliert werde, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Rasilamlo ist die Kombination der beiden Wirkstoffe in einer Pille.

Zuvor wurden Studien mit mehr als 5’000 Patienten durchgeführt, die unter leichtem bis schweren Bluthochdruck leiden. Die Daten hätten gezeigt, dass Rasilamlo den Blutdruck stärker senken könne als Rasilez oder Amlodipin alleine, so Norvartis weiter. Analysten sind vom Entscheid nicht gross überrascht. Die Europäische Kommission folge damit der positiven Empfehlung der vorberatenden Kommission vom 18. Februar 2011, heisst es bei Vontobel. Für Tekturna geht die Bank von einem Spitzenumsatz von 2,8 Mrd USD aus. Die Zulassung verschiedener Fixkombinationen sei Teil der Annahmen, daher nehme man keine Veränderungen vor. Vontobel bewertet die Aktie weiter mit ‹Buy› und Kursziel 67 CHF.

Weltweit leiden rund 1 Milliarde Menschen unter Bluthochdruck
Die ZKB stuft die News als «leicht positiv» ein. «Wir gehen davon aus, dass der Konsens für die Tekturna-Franchise immer noch zu tief ist, nach und nach aber angehoben werden wird», heisst es in ihrem Kommentar. Rund 1 Milliarde Menschen würden weltweit unter Bluthochdruck leiden, rund 85% benötigten zumindest eine Kombination aus zwei sich ergänzenden Medikamenten. Dieser Umstand führe aber auch zu einer schlechten Zuverlässigkeitsrate bei den Patienten (Compliance). In Europa gehe man davon aus, dass nur ca. 8% der Patienten ihren Blutdruck richtig unter Kontrolle hätten. Jedes Kombinationspräparat stelle also eine mögliche Verbesserung dieser Compliance-Rate dar, so die ZKB. Die Aktie steht um 09.50 Uhr unverändert bei 50,90 CHF (+SMI +0,3%). (awp/mc/upd/ss)

EU-Kommission

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