NR bekräftigt Ja zum Ausstieg aus der Atomenergie

NR bekräftigt Ja zum Ausstieg aus der Atomenergie

Bern – In der Schweiz sollen keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden. Der neu gewählte Nationalrat hat am Dienstag diesen Entscheid der Räte aus der letzten Legislatur bekräftigt und damit den mittelfristigen Ausstieg aus der Atomenergie besiegelt. Der Nationalrat musste nochmals über die Motionen zum Atomausstieg befinden, weil der Ständerat diese leicht abgeändert hatte. Der Nationalrat konnte nicht zu seiner ursprünglichen Version zurückkehren. Er konnte die abgeänderten Vorstösse nur annehmen oder ablehnen.

Der Rat stimmte den drei Motionen zu, und zwar mit einem deutlicheren Stimmenverhältnis als vor den Wahlen: Mit 125 zu 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der alte Nationalrat hatte zu jeder der drei Motionen einzeln abgestimmt. Zu jener von CVP-Nationalrat Roberto Schmidt (VS) sagte er mit 101 zu 54 Stimmen Ja.

Kein Technologieverbot
Im Auftrag an den Bundesrat steht nun, dass keine neuen AKW bewilligt werden sollen. Dies soll jedoch nicht einem «Technologieverbot» gleichkommen. Zudem soll der Bundesrat periodisch über die Entwicklung der Technologien berichten, auch über Fortschritte in der Atomtechnologie.

Bereits im Ständerat war deutlich geworden, dass diese Formulierung unterschiedliche Interpretationen zulässt. Auch im Nationalrat wurde nicht restlos geklärt, ob dies nur die Kernenergieforschung ermöglichen soll oder ob die Räte sich damit eine Hintertüre offen lassen, um bei Bedarf auf den Ausstiegsentscheid zurückkommen zu können.

Viele Vorstösse zur Energiepolitik
Definitiv ist der Entscheid allerdings ohnehin nicht: Die Räte beauftragen den Bundesrat vorerst nur, den Entscheid im Kernenergiegesetz zu verankern. Wenn die Gesetzesrevision vorliegt, werden sie sich erneut dazu äussern können.

Gegen den Ausstieg aus der Atomenergie stellte sich erneut die SVP. Die Schweiz dürfe sich nicht aus einer bewährten Art der Energieproduktion verabschieden, solange keine Alternativen vorhanden seien, befand Hans Killer (SVP/AG). Auch FDP-Vertreter äusserten sich skeptisch. Die Atombefürworter blieben aber in der Minderheit.

Verbrauchsvorschriften für Geräte
Der Nationalrat beschäftigte sich am Dienstag auch mit einer Reihe von Vorstössen zur Energiepolitik. Vor dieser Debatte hiess er als Zweitrat eine Änderung des Energiegesetzes gut. Diese erlaubt es dem Bundesrat, künftig ohne Umweg über freiwillige Massnahmen Vorschriften für den Energieverbrauch von Geräten, Anlagen und Fahrzeugen zu erlassen.

Heute kann der Bundesrat erst Mindeststandards festlegen, wenn Vereinbarungen mit der Wirtschaft nicht zum Ziel geführt haben. Dies habe dazu geführt, dass nicht die jeweils beste verfügbare Technologie angeboten werde, argumentierten die Befürworter.

Negative Erfahrungen mit Freiwilligkeit
Mit den Zielvereinbarungen habe der Bund viele negativen Erfahrungen gemacht, sagte Umweltministerin Doris Leuthard. So hätten etwa die Autoimporteure eine Vereinbarung zur Senkung des Treibstoffverbrauchs von Neuwagen nicht eingehalten. Die Gesetzesänderung sei auch im Lichte der beschlossenen Energiewende wichtig.

Dagegen stellte sich die SVP. «Bleiben wir beim Freiwilligen», forderte Hans Killer (SVP/AG). Mit Verbrauchsvorschriften werde die Wirtschaft unnötig belastet. Der Rat stimmte der Gesetzesänderung jedoch mit 125 zu 51 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

Regeln zur Herkunft von Brennstoffen
Der Nationalrat will mehr Transparenz über die Herkunft von Brennstoffen für Schweizer Atomkraftwerke. Er hat am Dienstag mit 103 zu 77 Stimmen bei 3 Enthaltungen einer Motion seiner Energiekommission zugestimmt. Energieministerin Doris Leuthard stellte sich vergeblich dagegen. Sie warnte vor Regeln, die nicht umsetzbar seien. Der Bund bemühe sich um Informationen über die Herkunft der Brennstoffe. Es sei jedoch schwierig, einen Herkunftsnachweis zu verlangen.

Die Motion geht nun an den Ständerat. Stimmt auch er zu, muss der Bundesrat prüfen, wie bei der Einfuhr von Kernmaterialen sichergestellt werden könnte, dass bei der Produktion Auflagen bezüglich Umwelt- und Gesundheitsschutz erfüllt sind. (awp/mc/pg)

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