Öffnungszeiten an Tankstellenshops: Referendumsfrist bis 7. April 2013

Öffnungszeiten an Tankstellenshops: Referendumsfrist bis 7. April 2013

Bern – Die Gegner des 24-Stunden-Einkaufs an Tankstellenshops haben bis zum 7. April Zeit, die Unterschriften für das Referendum einzureichen. Der Termin ist am Donnerstag im Bundesblatt veröffentlicht worden. Er gilt auch für elf weitere Gesetze, die das Parlament im Dezember angenommen hat. Gemäss heute geltendem Gesetz dürfen Tankstellenshops nachts zwar Kaffee oder Sandwiches verkaufen, nicht aber andere Produkte. Deshalb müssen sie einen Teil ihres Lokals absperren.

Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes sollen künftig rund um die Uhr alle Produkte aus dem Sortiment der Shops verkauft werden dürfen. Bei der Beratung im Parlament waren die Bestimmungen für die Tankstellen bis zuletzt umstritten. Schliesslich haben sich die Räte darauf geeinigt, dass die Lockerung für jene Shops gilt, die an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr liegen.

Gegner fürchten mehr Nachtarbeit
Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der FDP zurück. Die Befürworter argumentierten mit den veränderten Bedürfnisse der Konsumenten und kritisierten das geltende Gesetz. Die Gegner – SP und Grüne – befürchteten eine Zunahme der schädlichen Nachtarbeit und damit eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Zudem seien die neuen Regeln ein erster Schritt zu einer weiteren Deregulierung der Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten. Linke, Gewerkschaften und Kirchen haben daraufhin beschlossen, das Referendum zu ergreifen.

Zu den anderen Gesetzen mit Frist 7. April gehört auch das Asylgesetz, dessen Änderung das Parlament im September für dringlich erklärt hatte. Das Referendum ist gemäss Angaben des Komitees im Dezember zustande gekommen. Dahinter stehen verschiedene linke Organisationen und die Jungen Grünen. Die SP unterstützt das Referendum offiziell nicht. (awp/mc/ps)

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