Parlament fordert wegen Admeira Regeln zu SRG-Kooperationen

Parlament fordert wegen Admeira Regeln zu SRG-Kooperationen
SRF Studio Zürich Leutschenbach. (Foto: SRG)

Bern – Die SRG soll Kooperationen mit anderen Medien nur eingehen dürfen, wenn dies zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beiträgt und wenn keine Anbieter diskriminiert werden. Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion aus dem Ständerat in leicht abgeänderter Form angenommen.

Auslöser des Vorstosses war die Gründung der Werbevermarktungsfirma Admeira, eines Joint Ventures von SRG, Swisscom und Ringier. Im Parlament weckte das die Befürchtung, andere Medien – insbesondere Regionalzeitungen – könnten dadurch geschwächt werden.

Mehrere parlamentarische Initiativen wurden dazu eingereicht. Das Parlament will nun aber nicht selbst Regeln formulieren, sondern den Bundesrat damit beauftragen. Der Nationalrat stimmte einer Motion aus dem Ständerat mit 120 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Nach dem Willen des Ständerates sollte der Bundesrat im Rahmen des geplanten Mediengesetzes Regeln erlassen. Der Nationalrat dagegen möchte nicht auf das neue Gesetz warten. Er fordert eine Änderung des bestehenden Gesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG).

Im Dienste der Vielfalt
Dieses soll so ergänzt werden, dass eine allfällige Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beiträgt und die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt ist. Dem abgeänderten Text muss noch der Ständerat zustimmen.

Medienministerin Doris Leuthard stellte sich gegen den Vorstoss. Der Text sei verbessert worden, aber immer noch nicht sinnvoll, sagte sie. Das Problem ist aus Leuthards Sicht, dass nicht zwischen dem konzessionierten und dem nicht-konzessionierten Bereich unterschieden wird.

Im nicht-konzessionierten Bereich könnten Kooperationen sinnvoll sein, gab Leuthard zu bedenken. Diese hätten aber nichts mit Medien- und Angebotsvielfalt zu tun. Die Motion dürfte solche reich wirtschaftlich bedingten Kooperationen beeinträchtigen. Im nicht-konzessionierten Bereich sei die SRG aber ein Privatunternehmen. Sie könne sich auf die Wirtschaftsfreiheit berufen. (awp/mc/ps)

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