Parmelin und von der Leyen unterzeichnen bilaterales Vertragspaket
Brüssel – Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben am Montag in Brüssel das Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU unterzeichnet. Die neuen Abkommen sollen die Beziehungen zwischen Bern und Brüssel stabilisieren und erweitern.
«Es ist ein wichtiger Tag für die Europäische Union und für die Schweiz», sagte von der Leyen vor der Unterzeichnung der Verträge. Die Abkommen seien ausgeglichen, pragmatisch und würden einen gegenseitigen Nutzen bringen, sagte Parmelin an einem gemeinsamen Medienanlass.
Für die Unterschriftenzeremonie empfing die europäische Kommissionspräsidentin den Bundespräsidenten im Hauptgebäude der Europäischen Kommission, dem Berlaymont. Der Anlass dauerte rund 30 Minuten.
Das Vertragspaket wurde von März bis Dezember 2024 zwischen Bern und Brüssel ausgehandelt. Es kann als Kontinuität der bestehenden Verträge der Bilateralen I und II gesehen werden und wird vom Bundesrat auch als Bilaterale III betitelt.
Erster Anlauf scheiterte im Jahr 2021
Es ist der zweite Anlauf, die bilateralen Beziehungen zu stabilisieren. Zwischen 2014 und 2021 wurden Diskussionen für ein institutionelles Rahmenabkommen geführt. Bern und Brüssel wurden sich aber nicht einig.
Parmelin reiste im April 2021 – damals in seinem ersten Präsidialjahr – nach Brüssel zu von der Leyen. Zusammen stellten sie erhebliche Divergenzen fest. Im Folgemonat brach der Bundesrat die Verhandlungen ab, was die Beziehungen zu Brüssel verschlechterte.
Der Bundesrat startete einen Neuanlauf und ab März 2022 wurden Sondierungsgespräche aufgenommen. Diese mündeten im Oktober 2023 in eine gemeinsame Verständigung, die als Grundlage für die nun unterzeichneten Abkommen diente.
Neue Abkommen stärken die Beziehungen zwischen Bern und Brüssel
Das neue bilaterale Vertragspaket soll die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union stabilisieren und vertiefen. Nebst der Aktualisierung von bestehenden Abkommen soll die Zusammenarbeit in neuen Bereichen ausgedehnt werden. Einerseits sollen bestehende Abkommen in den Bereichen Luft- und Landverkehr, des Handels mit Lebensmitteln, der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) und der Personenfreizügigkeit aktualisiert werden. Weiter werden in den Vertragstexten regelmässige Kohäsionszahlungen der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten geregelt.
Andererseits sieht das Paket neue Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor. Zudem soll ein hochrangiger Dialog zwischen der Schweiz und der EU eingerichtet werden. Die neuen Texte sehen auch eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit vor.
Dynamische Rechtsübernahme und Streitbeilegung
Die vertiefte Partnerschaft regelt in den modernisierten Abkommen in den Bereichen Luftverkehr, MRA, Landverkehr und der Personenfreizügigkeit sowie in den drei neuen Abkommen die sogenannte dynamische Rechtsübernahme. Diese soll gewährleisten, dass die Abkommen auch bei einer Rechtsentwicklung ihre Gültigkeit behalten.
Konkret müsste die Schweiz ihr Recht jenem der EU anpassen. Bern soll dabei ein Mitspracherecht im Gesetzgebungsverfahren der EU erhalten. Diesen Mechanismus, der auch Decision Shaping genannt wird, kennt die Schweiz bereits beim Schengen-Abkommen.
Weiter ist ein Streitbeilegungsverfahren vorgesehen. Bei einer Uneinigkeit, die nicht in einem gemischten Ausschuss geklärt werden kann, soll ein Schiedsgericht angerufen werden. Dessen Entscheid wäre dann rechtlich bindend. Bei Fragen zur Auslegung von EU-Recht muss das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) konsultieren.
Bereits im November 2025 wurde in Bern ein Abkommen zur Assoziierung der Schweiz an den Programmen der EU unterzeichnet. Dieser regelt etwa die Teilnahme von Forschenden in der Schweiz am EU-Forschungsprogramm Horizon Europe oder die Teilnahme der Schweiz am Bildungs- und Mobilitätsprogramm Erasmus plus. (awp/mc/pg)