Personenfreizügigkeit: Vertrag über Lohnbedingungen statt Solidarhaftung

Personenfreizügigkeit: Vertrag über Lohnbedingungen statt Solidarhaftung
Flankierende Massnahmen: Kontrolle auf einer Baustelle.

Baustellenkontrolle im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens.

Bern – Um Lohndumping auf dem Bau zu bekämpfen, will die ständerätliche Wirtschaftskommission, dass Unternehmer ihre Sub-Unternehmer per Vertrag zur Einhaltung der Schweizer Lohnbedingungen verpflichten. Ohne Vertrag haften sie für Lohndumping. Mit einer Ergänzung im Entsendegesetz sollen Unternehmer dazu angehalten werden, einen Vertrag mit ihren Auftragnehmer abzuschliessen. Darin wird festgehalten, dass sie die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Das schlägt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats vor.

Nur wenn ein Unternehmer mit seinem Auftragnehmer keinen solchen Vertrag abschliesst, haftet der Auftraggeber, falls Lohn- und Arbeitsbedingungen missachtet wurden. Die Kommission entschied sich mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung für diese Variante. Die Kontrollorgane müssen den Vertrag jederzeit einsehen können. Aus Sicht der unterlegenen Gegner wirken solche Verträge kaum gegen Lohnunterbietungen, beispielsweise durch ausländische Auftragnehmer, die dank der Personenfreizügigkeit in der Schweiz arbeiten. Der Erstunternehmer könne sich mit einer reinen Formalität von jeglicher Haftung befreien, hielten sie fest.

Gegen Haftung für Sub-Unternehmerkette
Eine Haftung des Erstunternehmers für die ganze Sub-Unternehmerkette lehnte die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen ab. In dieser Variante hätte sich der Erstunternehmer nur dann von der Haftung befreien können, wenn er die Lohn- und Arbeitsbedingungen vor Auftragsvergabe bei seinen Sub-Unternehmern überprüft hätte. Die Gegner fürchteten erhebliche Kosten wegen des administrativen Mehraufwands. Zudem würden die Unternehmer möglicherweise auf Unteraufträge verzichten, was die Effizienz beeinträchtigen würde.

In der Sommersession hatten die Räte einen Entscheid zur Solidarhaftung noch vertagt, als sie Massnahmen gegen Scheinselbstständige beschlossen. Gewerkschaften fordern die Solidarhaftung auf dem Bau als Teil der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Die Kommission schlägt die Variante vor, nachdem Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann in einem Bericht mehrere Varianten vorlegte. Die Vorlage kommt in der Herbstsession in den Ständerat. (awp/mc/ps)

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