Pilatus darf Flugzeuge in Saudi-Arabien und Emiraten weiter warten

Pilatus darf Flugzeuge in Saudi-Arabien und Emiraten weiter warten
PC-21-Schulungsflugzeug. (Foto: Pilatus Flugzeugwerke)

St. Gallen – Pilatus muss seine in Saudi-Arabien und den Arabischen Emiraten mit dem Support von Schulungsflugzeugen beschäftigten Angestellten vorläufig nicht zurückrufen. Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Rekurs des Flugzeugbauers aufschiebende Wirkung erteilt.

Das Stanser Unternehmen errang damit einen Etappensieg gegen das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), wie der Sprecher des in St. Gallen amtierenden Gerichts am Donnerstag eine Meldung der Tamedia-Titel bestätigte.

«Söldnergesetz»
Das EDA hatte Pilatus im Juni Servicedienstleitungen wie den technischen Support, Ersatzteilmanagement oder Problembehebung in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten untersagt, weil diese beiden Staaten im Jemen die Huthi-Rebellen bekämpfen. Das Departement stützte sich dabei auf das Söldnergesetz.

Laut dem EDA stellen die Dienstleistungen von Pilatus eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Sie widersprächen dem Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS). Im fraglichen Passus heisst es, dass das BPS dazu beitragen soll, «die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen».

Aufschiebende Wirkung
Pilatus hätte seine Mitarbeiter gemäss dem Verdikt des Aussendepartements bis September zurückziehen müssen. Das bekämpfte das Unternehmen mit einem Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht. Mit der erteilten aufschiebenden Wirkung kann die Firma ihre Tätigkeit am Golf bis zum Vorliegen eines Urteils weiterführen.

Heftige Kritik am Verbot
Das Tätigkeitsverbot durch das EDA sorgte im Pilatus-Standortkanton Nidwalden für grosse Unruhe und rief auch das Parlament auf den Plan. Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats befand, das Aussendepartement wende das Söldnergesetz nicht angemessen an. In einer Motion verlangt sie eine Änderung der Gesetzesauslegung, damit Pilatus in Saudi-Arabien und den Emiraten weiter «geschäften» kann.

Der Bundesrat erklärte sich am Montag bereit, Lehren aus dem Vorgang zu ziehen. Es gelte sicherzustellen, dass nur eine Behörde für solche Entscheide zuständig sei, sagte EDA-Vorsteher Ignazio Cassis in der Fragestunde des Nationalrats.

Der Fall Pilatus förderte auch unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Aussen- und dem Volkswirtschaftsdepartement zu Tage. Deshalb analysiert eine interdepartementale Arbeitsgruppe die Situation und sucht nach Lösungen.

Die Flugzeugbauer warten in den beiden Staaten Schulungsflugzeuge vom Typ PC-21. Sie führen auch Ausbildungen durch. Saudi-Arabien hatte 55 dieser Flugzeuge gekauft und die Emirate 25. (awp/mc/pg)

Pilatus Flugzeugwerke
Firmeninformationen bei monetas
Bundesverwaltungsgericht

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert