Post verletzt Quersubventionierungs-Verbot laut der Aufsicht nicht

Post verletzt Quersubventionierungs-Verbot laut der Aufsicht nicht
Hauptsitz der Schweizerischen Post im Berner Wankdorf-Quartier. (Foto: Die Post)

Bern – Die Schweizerische Post hat laut der Aufsichtsbehörde Postcom das Quersubventionierungsverbot im vergangenen Jahr eingehalten. Auf zwei Aufsichtsbeschwerden zu den Postkonzerngesellschaften Klara und Livesystems wurde nicht eingetreten.

Die Anzeigerinnen hätten eine Vielzahl von Rügen vorgebracht, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Postcom fallen, teilte die Aufsichtsbehörde am Donnerstag mit. Deshalb sei formell nicht darauf eingetreten worden.

«Zudem wurde in beiden Fällen keine verbotene Quersubventionierung festgestellt», heisst es in der Mitteilung. Zu diesem Schluss sei die Postcom nach dem Studium aller relevanten Angaben gekommen.

Die Postcom habe zwar aufgrund der defizitären Kostenstrukturen bei gewissen Produkten, Dienstleistungen und Bereichen ausserhalb der Grundversorgung eine Quersubventionierung festgestellt. Diese hätten aber die Gesetzesbestimmungen nicht verletzt. Das gelte auch für die beiden Fälle Klara und Livesystems.

Post-Chef kontert Vorwürfe
Der Kauf der Werbeplattform Livesystems und der Buchhaltungsplattform Klara durch die Post hatte auch ausserhalb des Politbetriebs für Gesprächsstoff gesorgt. Die Werbefirma Clear Channel Schweiz und der Verband Aussenwerbung Schweiz legten gegen die Livesystems-Übernahme Beschwerde ein. Auch die Softwarefirma Abacus wandte sich nach der Übernahme des Unternehmens Klara durch die Post an die Postcom.

In beiden Fällen wurde in den Medien der Vorwurf laut, dass die Post ihre marktbeherrschende Stellung missbrauche. Post-Chef Roberto Cirillo verteidigte die Übernahmen mehrmals. Er argumentierte, die Post müsse sich auf den digitalen Wandel einstellen, um trotz rückläufiger Erträge in der Briefpost die Grundversorgung finanzieren zu können. Den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung wies er zurück.

Die Post liess auch ein rechtliches Gutachten über ihre kritisierten Zukäufe erstellen. Der Freiburger Rechtsprofessor Andreas Stöckli kam darin zum Schluss, dass die Zukäufe rechtens sind. Die Post müsse die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen und dürfe dies durch Nebentätigkeiten finanzieren.

Noch offen sind Anzeigen gegen die Post bei der Wettbewerbskommission (Weko). Unterdessen hat das Bundesparlament strengere Regeln für staatliche und staatsnahe Betriebe wie die Post beschlossen. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Namentlich geht es um Hürden bei Übernahmen. Der Bundesrat ist an der Umsetzung von zwei entsprechenden Motionen. (awp/mc/ps)

Schweizerische Post

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