Potenzial der 5. IV-Revision noch nicht ausgeschöpft

Potenzial der 5. IV-Revision noch nicht ausgeschöpft

Bern – Die 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) unter dem Leitsatz «Eingliederung vor Rente» trägt gemäss einer Studie zwar Früchte. Aber das Potenzial der Revision wird nicht ausgeschöpft. Vor allem für Menschen mit tiefer Bildung könnten einige IV-Stellen mehr tun.

Nicht alle kantonalen IV-Stellen nutzten den Spielraum für frühe Massnahmen aus, den ihnen das Gesetz zugestehe, teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Freitag mit. Die 5. IV-Revision ist seit Anfang 2008 in Kraft. Insgesamt ist die vorläufige Bilanz aber positiv: «Die Arbeitsweise der IV-Stellen hat sich stark verändert», sagte Christian Bolliger vom Büro Vatter AG, einer der Autoren der Studie, in Bern vor den Medien. «Sie orientieren sich am Fall-Management-Ansatz.»

Früherfassung lohnt sich
Von Invalidität bedrohte Menschen haben seit der 5. IV-Revision öfter schon ein erstes Mal Kontakt mit der IV, bevor sie ihre Stelle verlieren und möglicherweise lange arbeitsunfähig bleiben. Das sei umso wichtiger, als es einfacher sei, eine Arbeit zu behalten, als eine neue Stelle zu finden, hält das BSV fest.

Potenzial nicht ausgeschöpft
Das Potenzial ist in diesem Punkt aber gemäss der Studie nicht ausgeschöpft: Zwar findet bei etwa jeder vierten Person der erste Kontakt zur IV über die neu konzipierte Früherfassung statt. Die meisten Versicherten haben aber – wie vor der Revision – bei der Anmeldung den ersten Kontakt mit der IV.

Öfter als früher ergreift die IV rasch frühe und berufliche Massnahmen: War das vorher bei 24 Prozent der Personen der Fall, sind es nun 37%. Über ein Drittel aller Massnahmen (36%) werden heute in den ersten drei Monaten nach dem ersten Kontakt mit der IV ergriffen. Vor der Revision waren es 19%.

Beziehung mit Arbeitgebern Pflicht
Laut Bolliger empfehlen die Autoren der Studie den IV-Stellen, mit Frühmassnahmen grosszügiger umzugehen. Und es müssten öfter Massnahmen angeordnet werden, die sich am tatsächlichen Bedarf der Betroffenen ausrichteten, besonders wenn diese eine geringe Bildung haben.

Verbessert habe sich zwar die Zusammenarbeit der IV-Stellen mit den Arbeitgebern, sagte Bolliger. Aber auch hier gebe es Potenzial für Verbesserungen. Gemäss der Studie spüren die IV-Stellen bei der Eingliederung «immer noch oft die begrenzte Aufnahmebereitschaft» des Arbeitsmarktes. Die IV-Stellen stünden in der Pflicht, Beziehungen zu Arbeitgebern zu pflegen, sagte dazu Stefan Ritler, Leiter Geschäftsfeld IV und Vizedirektor im BSV.

Wie sich das neue IV-Verfahren auf die Rentenzusprache auswirkt, lässt sich nicht nachweisen, weil für die Studie das Verfahren für die Rentenprüfung nicht untersucht wurde. Laut den Autoren lässt sich aber folgern, dass sich bei gleich bleibenden Bedingungen mittel- und langfristig eine tiefere Neurentenquote ergibt.

Weitere Revision nötig
Die IV-Stellen meldeten im Jahr 2011 rund 11’500 gelungene berufliche Eingliederungen. Das sind fast doppelt so viele wie im Jahr 2007. Damals wurden 5800 Fälle gezählt. 2011 stand die IV mit rund 15 Mrd CHF in der Kreide.

Obwohl die 5. und der Anfang 2012 in Kraft getretene erste Teil der 6. IV-Revision zur Sanierung der hoch verschuldeten IV beitragen, sei auch der umstrittene zweite Teil der 6. Revision (6b) notwendig, um das Sozialwerk ins Gleichgewicht zu bringen, heisst es weiter.

Erleichterungen möglich
Sozialminister Alain Berset kündigte Mitte November in einem Zeitungsinterview an, bei der Revision 6b auf die Senkung der Kinderrenten zu verzichten. Die finanzielle Situation der IV erlaube dies. Festhalten will Berset aber an den strukturellen Reformen wie dem stufenlosen Rentensystem, der Betrugsbekämpfung, der besseren Eingliederung und dem Interventionsmechanismus. Berset will deshalb die nächste Revision aufteilen, um ein Scheitern in einer allfälligen Referendumsabstimmung zu verhindern. (awp/mc/pg)

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