Räte wollen Kantone zu höheren Prämienverbilligungen verpflichten

Räte wollen Kantone zu höheren Prämienverbilligungen verpflichten
Nationalratssaal. (Bild: admin.ch)

Bern – Die Kantone sollen neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Das haben die Räte entschieden. Der indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative steht damit.

Der Nationalrat ist am Dienstag beim Ausbau der Prämienverbilligungen auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Mit 104 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer für den Antrag ihrer vorberatenden Kommission. Die bürgerliche Mehrheit bezeichnete den Vorschlag als «grossen Schritt». Die Ratslinke sprach zusammen mit der GLP von einer «ungenügenden Lösung».

Der nun gefundene Kompromiss beim indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative der SP bedeutet für die Kantone Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken. Ursprünglich hatte der Nationalrat über zwei Milliarden Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen verlangt – davon zusätzliche rund 800 Millionen Franken zulasten der Kantone.

«Das ist ein schlechter Witz»
Die Ratslinke versuchte zusammen mit der GLP vergeblich, mehr Gelder für die Prämienverbilligungen herauszuholen. Manche Kantone nutzten ihren Spielraum seit Jahren zu wenig, um den Prämienschock für ihre Bevölkerung abzufedern, argumentierten sie.

Eine vierköpfige Familie zahle im kommenden Jahr voraussichtlich über 1000 Franken mehr für die Krankenkassenprämien, rechnete Mattea Meyer (SP/ZH) vor. «Das ist ein schlechter Witz.» Es sei nicht hinnehmbar, noch einmal einen Kompromiss zulasten der tieferen Einkommen zu machen, so Manuela Weichelt (Grüne/ZG). Laut Melanie Mettler (GLP/BE) ist der Vorschlag des Ständerats «kein Anpacken des Problems, sondern nur ein freundliches Zuwinken».

Auch Christian Lohr (Mitte/TG) bezeichnete es als «irritierend», dass einige Kantone ihre Beiträge für die Prämienverbilligungen reduziert haben. «Das geht nicht so.» Trotzdem gehe es nicht an, die volle finanzielle Verantwortung an die Kantone zu delegieren. Auch aufgrund der schwierigen Lage der öffentlichen Finanzen sei der Kompromiss des Ständerats «der einzige machbare Weg» und «eine austarierte Lösung».

Mitte-Partei schwenkt um
Weil die Mitte-Partei dieses Mal nicht mehr mit der Ratslinken, sondern zusammen mit der SVP- und der FDP-Fraktion stimmte, setzte sich schliesslich die Lösung des Ständerats durch. Demgemäss sollen die Kantone neu abhängig von der Prämienlast zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden.

Das Konzept sieht weiter vor, dass weiterhin die Kantone die Kompetenz für die Berechnung des genauen Prämienverbilligungsbetrags haben werden. Die Mehrheit der Nationalratskommission sah diese Kompetenz beim Bundesrat, damit die Sozialziele zwischen den Kantonen verglichen werden könnten. Auch in diesem Punkt setzte sich schliesslich aber die bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte-Partei durch.

Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmungen. Der Ständerat entscheidet am (morgigen) Mittwoch noch über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative. Diese verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen.

Der Nationalrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, auch im Ständerat ist von einem Nein auszugehen. Dass das Volksbegehren zur Abstimmung kommen wird, ist derweil sicher. Die SP teilte am Dienstag mit, dass sie ihre Initiative nicht zurückziehen werde.

Kantone kürzen Mittel
Gemäss einer kürzlich in den Tamedia-Zeitungen veröffentlichten Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) haben die meisten Kantone im vergangenen Jahr ihr Budget zur Verbilligung der Krankenkassenbeiträge nicht ausgeschöpft. 21 Kantone hätten Versicherten 2022 demnach mehr Mittel zur Verfügung stellen können.

Der Bund hatte in der Vergangenheit seinen Beitrag für verbilligte Prämien jährlich erhöht. Zehn Kantone reduzierten hingegen nominal ihre Prämienverbilligung in den vergangenen zehn Jahren.

Die Prämienverbilligung wird durch Bundes- und Kantonsbeiträge finanziert. Die Bundesbeiträge sind im Gesetz vorgeschrieben und belaufen sich heute auf 7,5 Prozent der Bruttokosten, wie es auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) dazu heisst. (awp/mc/ps)

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