Referendum gegen Managed Care für gültig erklärt

Bern – Das Volk wird an der Urne entscheiden, ob integrierte medizinische Versorgungsnetze über einen differenzierten Selbstbehalt gefördert werden sollen. Das Referendum gegen die Managed-Care-Vorlage ist formell zustande gekommen, wie die Bundeskanzlei am Donnerstag mitteilte. Von den 133’185 Unterschriften, die am 19. Januar 2012 bei der Bundeskanzlei eingereicht worden sind, sind 131’158 für gültig erklärt worden.

Damit wird das Volk am 17. Juni 2012 darüber entscheiden, ob die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft treten wird oder nicht.

Breit abgestütztes Referendum
Getragen wird das Referendum von zahlreichen Ärzte- und Gesundheitsorganisationen sowie von der Gewerkschaft vpod. Unterstützt wird es auch von der SP, die aber keine Unterschriften sammelte. Die Referendumsführer stellen unter anderem in Abrede, dass Managed Care – wie vom Parlament erwartet – straffere Behandlungsprozesse, eine höhere Behandlungsqualität und geringere Kosten bringt. Geht es nach dem Parlament, sollen Patienten künftig einen Selbstbehalt von 15 Prozent bezahlen müssen, wenn sie sich in der Krankenversicherung nicht einem solchen Managed-Care-Modell anschliessen.

Gemeinsame Budgetmitverantwortung

Von Managed Care wird gesprochen, wenn sich Leistungserbringer – etwa Hausärzte, Spezialärzte und Physiotherapeuten – zum Zweck der Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen und gemeinsam die Budgetmitverantwortung übernehmen. In solchen Modellen geben die Patienten die freie Arztwahl auf. Nur wer sich in einem solchen integrierten Ärztenetzwerk behandeln lässt, soll in Zukunft wie heute einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen, beschloss das Parlament im Rahmen der KVG-Revision. Eine breite Allianz aus Gesundheitspolitikern diverser Parteien setzt sich zusammen mit Hausärzten, Ärztenetzen, Apothekern sowie Patienten- und Konsumentenorganisationen für die Vorlage und gegen das Referendum ein. (awp/mc/ps)

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