Reform der Verrechnungssteuer nimmt Form an

Reform der Verrechnungssteuer nimmt Form an
(Foto: Parlamentsdienste)

Bern – Das Parlament will den Schweizer Finanzplatz stärken und dafür die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufheben. Dabei hat die kleine Kammer Änderungen angebracht, die die Mindereinnahmen senken sollen.

Mit der Reform solle gezielt der Fremdkapitalmarkt gestärkt werden, sagte Kommissionspräsident Erich Ettlin (Mitte/OW). Denn die geltenden Regeln hätten Nachteile für den Wirtschaftsstandort und den Fiskus in der Schweiz.

Konkret schlägt der Bundesrat vor, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abzuschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufzuheben. Damit soll es attraktiver werden, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben.

Heute würde die Mehrheit der Obligationen, welche aus der Schweiz herausgegeben würden, in den Benelux-Staaten emittiert, weil es dort keine Verrechnungssteuer gebe, sagte Ruedi Noser (FDP/ZH). Das sei nicht im Interesse der Schweiz. Wer wolle, dass Obligationen wieder in Schweizer Franken ausgegeben würden, müsse diese Vorlage annehmen.

Die Verrechnungssteuer besteuert in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen, und die Umsatzabgabe wird auf dem Handel mit bestimmten Wertpapieren erhoben, so auch auf dem Handel mit Obligationen.

«Ergiebigste Steuer» nicht abschaffen
SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG) wehrte sich gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer. Sie gehöre zu den ergiebigsten Steuern des Bundes. Ausgerechnet diese «bewährte Steuer» solle jetzt weitgehend abgeschafft werden. Das sei eine «finanzpolitische Dummheit».

Finanzminister Ueli Maurer entgegnete, dass es nicht darum gehe, die Verrechnungssteuer ganz abzuschaffen. «Selbstverständlich wollen wir, dass diese Steuer bleibt, wir sind darauf angewiesen», sagte er. 90 bis 95 Prozent der Einnahmen kämen aus den Dividenden. Hier gehe es um Obligationen, die in der Schweiz ausgegeben würden – also etwa um drei Prozent der Verrechnungssteuer.

Wie der Nationalrat stimmte auch der Ständerat schliesslich dafür, die Revision in Angriff zu nehmen. Über das «Wie» sind sich die Räte aber noch nicht ganz einig.

Geringerer Steuerausfall dank Klausel
Die Vorlage des Bundesrats sieht vor, dass die Verrechnungssteuer auch auf Ersatzzahlungen – also Zahlungen, bei denen verrechnungssteuerpflichtige Erträge nachgebildet oder weitergeleitet werden – geregelt werden sollen. Nach Ansicht des Nationalrats sollen nur Erträge aus Ersatzzahlungen, die von einem Inländer geleistet wurden, Gegenstand der Verrechnungssteuer sein. Der Ständerat will sich hier aber nicht auf die Inländer begrenzen.

Der Ständerat fügte zudem eine Übergangsbestimmung ein, die dazu führt, dass noch laufende Anleihen nicht von der Verrechnungssteuer befreit werden. Dadurch würde sich der Steuerausfall reduzieren, ohne dass das Hauptziel der Vorlage infrage gestellt werde, sagte Sprecher Erich Ettlin. Die Kommission habe da stark mindernd eingegriffen. Es stellt sich nun die Frage, was der Nationalrat dazu sagt.

Keine Forderung bei Formmängeln
Einig sind sich die Räte darin, dass die Erträge aus Obligationen und Serienschuldbriefen bei kollektiven Kapitalanlagen von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden sollen. Der Ständerat ist zudem mit der Änderung des Nationalrats einverstanden, dass alleine aufgrund von Formmängeln keine Verrechnungssteuerforderung erhoben wird. Dies aber nur, wenn erkennbar ist, dass durch diesen Formfehler für den Bund kein Steuerausfall entstanden ist. Der Entscheid fiel mit Stichentscheid des Ständeratspräsidenten.

Knapp mit 24 zu 20 Stimmen unterstützt der Ständerat im Grundsatz auch die vom Nationalrat zusätzlich in die Vorlage aufgenommene Aufhebung der Umsatzabgabe der Stempelsteuer bei der Vermittlung von Transaktionen. Finanzminister Ueli Maurer beantragte, das wieder zu streichen, damit nicht ein Nebenschauplatz eröffnet werde. Er unterlag im Ständerat jedoch.

Das Geschäft geht wieder an den Nationalrat.

Eine Milliarde Franken Mindereinnahmen
Laut dem Bundesrat führt die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen zu einmaligen Mindereinnahmen von geschätzt einer Milliarde Franken. Dazu kommen gemäss Botschaft wiederkehrende «statische» Mindereinnahmen von 170 Millionen Franken. Zudem dürfte die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen beim Bund zu jährlichen Mindereinnahmen von 25 Millionen Franken führen. (awp/mc/ps)

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