Rolf Erb soll für sieben Jahre ins Gefängnis

Rolf Erb soll für sieben Jahre ins Gefängnis

Soll für 7 Jahre hinter Gitter: Rolf Erb.

Zürich – Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch Rolf Erb wegen gewerbsmässigen Betrugs, der mehrhaften Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Damit hat das Obergericht ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Winterthur in weiten Teilen bestätigt, die erstinstanzliche Strafe von acht Jahren jedoch um 12 Monate gesenkt. Erbs Anwalt zieht das Urteil an das Bundesgericht weiter.

In Bezug auf den Kauf des Schlosses Eugensberg wurde der Beschuldigte vom Vorwurf der Gläubigerschädigung freigesprochen. Der Gerichtsvorsitzende Christoph Spiess begründete nach der Urteilseröffnung den Berufungsentscheid. Er führte aus, dass aufgrund des enormen Aufwandes keine Verletzung des Beschleunigungsgebotes vorliege. Ebenso sei Erb das rechtliche Gehör gewährt worden. Zudem sei das Anklageprinzip nicht verletzt. Es sei in der Anklage klar umschrieben, was Erb vorgeworfen wurde.

Spiess äusserte sich auch zu den Beweisergänzungsanträgen. Neue seien keine mehr nötig. Das amtliche Gutachten reiche aus. Erb hatte laut Spiess ein Privatgutachten entgegengestellt. Diese sei jedoch bezahlt und parteiisch.

Ein «Fass ohne Boden»
Präsident Spiess sprach bei Erbs Firmenimperium von einem Konstrukt von mehreren Konzernen. Es konnte Erb laut Obergericht nicht verborgen bleiben, dass die Zahlen nicht mehr stimmten. Die Konzerne seien in Schieflage geraten, da Erb über Jahre hinweg in die marode deutsche Immobilien-Gesellschaft CBB investiert habe. Spiess sprach von einem „Fass ohne Boden“. Die einzelnen Erb-Firmen seien eigentlich operativ finanziell gut gestanden.

Für Beschönigung der Bilanzen verantwortlich
Bei den Urkundenfälschung war Erb laut Obergericht involviert. Er wusste deshalb laut Urteil seit 1998 um die prekäre Überschuldung und war für die Beschönigung der Bilanzen verantwortlich. Jährlich seien zudem Abtretungsvereinbarungen getätigt worden. Dabei wurden Bankschulden aus der Buchhaltung entfernt. Der Sinn war, Bilanzen besser erscheinen zu lassen, als das sie in Wirklichkeit waren. Die Unterschriften dafür stammten laut Obergericht vom Beschuldigten. Wie ein Schriftgutachten ergab. Das Obergericht ging von unwahren Abschlüssen zur Täuschung der Gläubiger vor.

Beim gewerbsmässigen Betrug zum Nachteil der Banken führte Spiess aus, dass der Beschuldigte gewusst habe, dass die Jahresabschlüsse geschönt waren. Erb habe dabei die Fragen der Banken auch beantwortet. Bei Bilanzfragen sei der Beschuldigte der Ansprechpartner gewesen. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass Erb bei der Beschönigung massgeblich involviert war. Spiess sprach von eigentlichen Machenschaften.

Systematisches und raffiniertes Vorgehen
Eine Opfermitverantwortung der Banken lehnten die Oberrichter ab und bejahten die Arglist des Angeschuldigten. Die Banken hätten die Kreditwürdigkeit der Gesellschaften überprüft und für gut befunden. Aus den Unterlagen der Erb-Gesellschaften waren gemäss Obergericht die finanziellen Schwierigkeiten jedoch nicht erkennbar. Schliesslich hatten die Banken laut Urteil keine Einsicht in die Buchhaltung der Erb-Firmen und konnten nicht wissen, dass die Abschlüsse nicht stimmten.

Erb ging laut Spiess systematisch und raffiniert vor. Mit der Folge, dass die Banken Kredite aufgestockt und gewährt hatten. Obwohl diese gefährdet waren. Erb wusste, dass die Jahresabschlüsse verfälscht worden waren. Das Obergericht sprach von einem direkten Vorsatz. Es liege auch eine Bereicherungsabsicht Erbs vor. Erb habe auch gewerbsmässig gehandelt und seinen Lebensunterhalt auf sehr hohem Niveau sichergestellt. Laut Obergericht hatte Erb auch den japanischen Autokonzern Mitsubishi mit gefälschten Zahlen und faulen Krediten um rund 38 Mio CHF geprellt.

Reichtümer der Lebenspartnerin und den Kindern übertragen
Zwischen Mai 2002 und April 2003 verfügte Erb diverse Vermögensdispositionen, welches die Anklage als Gläubigerschädigung einstufte. Laut Obergericht wusste Erb, dass seine Gesellschaft seit 1998 überschuldet waren.

Der Beschuldigte übertrug dabei diverse Reichtümer (Wagenpark, Wertschriften etc.) seiner Lebenspartnerin und den Kindern. Das Obergericht lastete Erb dabei Verschleierung an. Die Transaktionen dienten dazu, möglichst viel an Verwertungssubstrat in Sicherheit zu bringen. Darunter auch das Schloss Eugensberg, das 27 Mio CHF kostete, aber nicht bezahlt wurde. Erb übertrug das Schloss seinen Söhnen, sicherte sich aber ein Nutzungsecht zu.

Das Obergericht hatte keine Zweifel, dass Erb die Gläubiger nach dem Konkurs benachteiligen werde. Beim Schloss Eugensberg wurde Erb allerdings freigesprochen.

Hohe Strafe
Bei der Strafzumessung ging das Obergericht von einem äusserst schwerwiegenden Fall von Wirtschaftskriminalität aus. Das Verschulden wiege sehr schwer. Es bestand ein direkter Vorsatz. Die Absicht Erbs war, sich einen luxuriösen Lebensstil zu leisten. Der finanzielle Schaden sei enorm ausgefallen. Alleine die Gläubiger sollten um 25 Mio CHF geschädigt werden.

Die Vorstraflosigkeit liess das Obergericht nicht strafmindernd einfliessen. Jedoch die Strafempfindlichkeit des herzkranken Beschuldigten. Was zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahre führte. Bei den Einziehungen erklärte das Obergericht, dass es zu zahlreichen Zwangsvollstreckungen kommen werde.

Sicherheitshaft beantragt
Zum Schluss befasste sich das Obergericht am Mittwoch mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherheitshaft für Rolf Erb. Die zuständige Staatsanwältin ging von Fluchtgefahr aus und wies darauf hin, dass der Beschuldigte aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse kaum eine Sicherheitsleistung erbringen könne.

Verteidiger Lorenz Erni wies den Antrag zurück und sprach von Stimmungsmache. «Wir werden dieses aktuelle Urteil anfechten», erklärte Erni und führte aus, dass der Entscheid noch lange nicht rechtskräftig sei. Erb habe seinen Mittelpunkt in der Schweiz und keine Perspektive im Ausland, sagte Erni. Der Anwalt von Rolf Erb zieht das Urteil des Zürcher Obergerichts weiter ans Bundesgericht, wie er während der Urteilseröffnung ankündigte. (awp/mc/pg)

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