S+B: UEK lehnt Ausnahme von der Angebotspflicht ab

S+B: UEK lehnt Ausnahme von der Angebotspflicht ab
Der russische Oligarch Viktor Vekselberg. (Foto: Renova)

Investor Viktor Vekselberg.

Zürich – Beim Stahlkonzern Schmolz+Bickenbach ist eine weitere Entscheidung im Disput mit dem russischen Investor Viktor Vekselberg und dem Hauptaktionär Schmolz+Bickenbach GmbH & Co. KG (S+B KG) gefallen. Der Verwaltungsrat (VR) des Unternehmens spricht von einem Versuch einer «kalten Übernahme», die mit dem neusten Entscheid der Schweizerische Übernahmekommission (UEK) gescheitert sei.

Wie das Unternehmen am Freitag bekannt gab, hat die UEK das Gesuch für eine Befreiung der Angebotspflicht von Renova und der S+B KG abgewiesen. Gemäss VR wollte Renova von der gesetzlichen Vorschrift befreit werden, beim Überschreiten der Beteiligungsschwelle von 33,3% an S+B allen Aktionären ein Kaufangebot unterbreiten zu müssen. Dies hätte es Renova ermöglicht, die Kontrolle bei S+B zu übernehmen, ohne die Publikumsaktionäre dafür zu entschädigen, so der VR.

Er zeigt sich mit dem Urteil der UEK entsprechend zufrieden und überzeugt, dass die Zukunft des Unternehmens mit «neuen, verlässlichen Investoren», einer angemessenen Kapitalerhöhung und mit dem neuen Management sichergestellt ist.

«Attraktive» Angebote liegen vor
Dass das Unternehmen einen zusätzlichen Kapitalbedarf habe, sei unbestritten, so der VR. Deshalb sei auch eine Kapitalerhöhung von etwa 250 Mio EUR geplant ist. Gemäss dem VR liegen «attraktive Angebote» vor, die es der S+B KG und dem neuen Kernaktionär ermöglichen würden, 40,5% der Kapitalerhöhung zu zeichnen. S+B KG weigere sich jedoch, mit dem vom Konzern vorgeschlagenen neuen Kernaktionären das Gespräch aufzunehmen, hiess es.

Renova will Kapitalerhöhung von 350 Mio Euro
Renova wiederum verlangt eine Kapitalerhöhung von 350 Mio EUR, was vom VR des Konzerns als «aus finanzieller Sicht unnötig» beurteilt wird. Gemäss dem VR beabsichtigt Renova, die neu auszugebenden Aktien aus der Kapitalerhöhung fest zu übernehmen, anstatt Banken mit der Platzierung der neuen Aktien zu beauftragen. So würde die Aktionärsgruppe (S+B KG und Renova) an nicht ausgeübte Bezugsrechte gelangen, was eine Beteiligung am Konzern auf «gegen 50%» ohne ein Übernahmeangebot an die Publikumsaktionäre möglich machen würde, so der VR.

Erfolgt die gewünschte Kapitalerhöhung von Renova, wäre S+B KG nach Abschluss der Kapitalerhöhung von 350 Mio EUR vollständig kontrolliert, mutmasst der VR. Zudem würde die Beteiligungsgruppe des russischen Investors auch bei der Besetzung des Verwaltungsrats Einfluss nehmen. (awp/mc/pg)

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