Schmolz + Bickenbach: Einzelheiten zur Kapitalerhöhung

Schmolz + Bickenbach: Einzelheiten zur Kapitalerhöhung

Walo Hegelbach, VRP Schmolz + Bickenbach.

Zürich – Der Spezialstahlherstellers Schmolz + Bickenbach hat die Bedingungen der angekündigten Kapitalerhöhung mit Bezugsangebot an die Aktionäre festgelegt, mit der die Hybrid-Forderung durch formelles Eigenkapital ersetzt werden soll.

Den Aktionären sollen für je 8 gehaltene Namenaktien 1 neue Namenaktie zum Bezugspreis von 10,00 CHF pro Namenaktie angeboten werden, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Somit werden insgesamt maximal 13’125’000 neue Namenaktien von je 3,50 CHF Nennwert ausgegeben. Sofern die heutige ordentliche Generalversammlung der Kapitalerhöhung gemäss Antrag des Verwaltungsrats zustimmt, erfolge die Zuteilung der Bezugsrechte an die Aktionäre am 18. April 2011 nach Börsenschluss.

Erster Handelstag an SIX am 2. Mai
Die Bezugsfrist dauert vom 19. bis 28. April 2011, 12:00 Uhr (MEZ) und die Bezugsrechte sind vom 19. bis 27. April 2011 zum Handel an der SIX Swiss Exchange zugelassen. Erster Handelstag der neuen Namenaktien an der SIX Swiss Exchange ist voraussichtlich der 2. Mai 2011. (awp/mc/ps)

Schmolz + Bickenbach

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