Schmolz+Bickenbach: UEK sieht keine Angebotspflicht für Konsortium

Bern – Die Übernahmekommission (UEK) befreit eine Aktionärsgruppe von der Pflicht eines öffentlichen Angebots an die Aktionäre des Stahlkonzerns Schmolz+Bickenbach. Die UEK habe festgestellt, dass die Refinanzierung inklusive einer möglichen Verwertung der verpfändeten Aktien von Schmolz+Bickenbach für die Gruppe Natixis, Credit Suisse, JP Morgan Securities, ING Bank und Liwet Hoding keine Angebotspflicht auslöse, teilt Schmolz+Bickenbach am Mittwoch mit.

Weiter hat die Kommission verfügt, dass Natixis, Credit Suisse, JP Morgan Securities und ING Bank die UEK informieren müsse, falls es zu einer Deemed Mandatory Early Termination oder zu einem Enforcement Event komme. Oder auch falls anlässlich im Rahmen eines Enforcement Events durch Selbsteintritt oder unter anderen Umständen Namenaktien von Schmolz+Bickenbach von der Liwet Holding erworben werden. Zu informieren sei auch, ob und wie die erworbenen Stimmrechte bis zu einer Weiterveräusserung der Aktien an einen Dritten ausgeübt würden.

Einsprachemöglichkeit
Qualifizierte Aktionäre, also solche die nachweislich einen Stimmrechtsanteil von mindestens 3% besitzen, können gegen die Verfügung der UEK in den kommenden fünf Börsentagen Einsprache erheben.

Anfang 2016 hatte Schmolz+Bickenbach in einer Beteiligungsmeldung mitgeteilt, dass die Aktionärsgruppe um den russischen Investor Viktor Vekselberg (Liwet, Lamesa, Schmolz+Bickenbach Holding) aufgrund von Änderungen in der Zusammensetzung neu 42,07% nach zuvor 40,68% an Schmolz+Bickenbach hält. (awp/mc/ps)

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