Schuldenruf für das Spital Wetzikon ist weiterhin gestoppt

Wetzikon – Das Spital Wetzikon wird nun Thema fürs Zürcher Obergericht: Nachdem das Bezirksgericht Hinwil entschieden hat, dass der Schuldenruf für Anleihengläubiger «angemessen und sachgerecht» war, zog ein Investmentfonds den Fall ans Obergericht.
Das Bezirksgericht Hinwil kam zum Schluss, dass Anleihengläubiger beim Schuldenruf des Spitals Wetzikon nicht benachteiligt würden. Der Investmentfonds Clearway Capital Partners, der zu den Anleihengläubigern gehört, zog den Fall vors Obergericht und verlangte dabei auch aufschiebende Wirkung.
Wie die Sachwalter des Spitals am Dienstag mitteilten, ist die Sache nun vor Obergericht hängig. Es sei offen, wann der Schuldenruf für die Anleihegläubiger erneut durchgeführt werden könne. Für alle anderen Gläubiger bleibt der Schuldenruf jedoch wirksam.
Die Anleihegläubiger wurden in dem Schuldenruf aufgefordert, ihre Papiere in das Depot der Sachwalter abzuliefern. Damit können die Anleihegläubiger die Papiere beispielsweise nicht mehr an der Börse verkaufen, wo sie weiterhin gehandelt werden – wenn auch nur zu einem Bruchteil des Nennwertes. Andere Gläubiger wie etwa Handwerker hingegen müssen ihre Forderungen lediglich anmelden.
Das Spital Wetzikon befindet sich derzeit in definitiver Nachlassstundung und versucht, den drohenden Konkurs abzuwenden. Die Aktionärsgemeinden stimmen seit einigen Wochen alle einzeln darüber ab, ob sie weitere Gelder in das Spital einschiessen wollen.
Der Sanierungsfahrplan sieht vor, dass im März 2026 eine Gläubigerversammlung über die Zukunft des Spitals entscheidet. (awp/mc/ps)