Schweiz regelt Teilnahme in Schengen-Ausschüssen

Schweiz regelt Teilnahme in Schengen-Ausschüssen

Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Brüssel – Die Schweizer Teilnahme an den verschiedenen Schengen-Ausschüssen ist nun offiziell geregelt. Am Donnerstag unterzeichnete Bundesrätin Simonetta Sommaruga ein entsprechendes Abkommen mit der EU. Das Abkommen regelt die Teilnahme aller vier Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) in den verschiedenen Arbeitsgruppen, die sich mit Schengen befassen. Es gilt also nicht nur für die Schweiz, sondern auch für Liechtenstein, Norwegen und Island.

«Für die Schweiz ist eine Beteiligung an diesen Sitzungen wichtig, damit kann sie Einfluss auf die Diskussionen nehmen», sagte die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) bei der Unterzeichnung in Brüssel. Der polnische Innenminister Jerzy Miller sprach von einem «wichtigen Element». Denn was die assoziierten Schengen-Staaten zu sagen hätten, beeinflusse die Diskussion.

Mitsprache-, aber kein Mitentscheidungsrecht
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström betonte die formale Basis, die durch das Abkommen für die Arbeit in den Schengen-Ausschüssen gelegt werde. Denn das Abkommen schreibt fest, was bisher in der Praxis schon so funktionierte. Die assoziierten Schengen-Staaten wie die Schweiz haben ein Mitsprache-, aber kein Mitentscheidungsrecht. Das heisst, sie können sich an den Diskussionen zu Massnahmen, Problemen oder Regel-Änderungen für Schengen beteiligen. Bei der Abstimmung, beziehungsweise beim politischen Entscheid, sind sie aber nicht stimmberechtigt. (awp/mc/ps)

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