Schweizer Zoll gegen kleinen «Pizza-Grenzverkehr»

Schweizer Zoll gegen kleinen «Pizza-Grenzverkehr»

Keine direkte «Pizza-Route» von Konstanz in die Schweiz.

Konstanz / Bern – Jede Pizza in die Schweiz muss durch den Zoll – auch wenn sie nach der Abfertigung längst kalt geworden ist. Nach monatelangen Gesprächen lehnte die Schweizer Zollbehörde eine unbürokratische Regelung für den kleinen «Pizza-Grenzverkehr» aus Deutschland ab. Die IHK Hochrhein-Bodensee zeigte sich enttäuscht: Da es die grösste Nachfrage nach Pizza-Bestellungen am Abend gebe, also ausserhalb der Öffnungszeiten des Zollamts, «kommt die Praxis einem Exportverbot gleich».

Der Berner Oberzolldirektor Rudolf Dietrich entschied, «dass sich eine «Pizza-Sonderlösung» nicht rechtfertigen lasse». Dabei gehe es nicht nur um Zollabgaben, sondern auch um Lebensmittelvorschriften und agrarpolitische Bestimmungen. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Schweizer Anbietern müssten verhindert werden – die Pizza bei Lieferdiensten in der Schweiz kommt deutlich teurer, wie die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) bereits vor einem Jahr feststellte.

Hoffnungsschimmer
Der Schweizer Zoll will mit einer Regelung für Pizza-Kuriere keinen Präzedenzfall schaffen – denn dann könnten «auch Bäckereien, Apotheken, Cateringfirmen, Handwerker und nicht zuletzt auch die Kurierfirmen und die Post ähnliche Begehren stellen», erklärte der Oberzolldirektor. «Hier eine Grenze zu ziehen, ist äusserst schwierig.» Einen kleinen Hoffnungsschimmer für die Pizza-Kuriere gibt es aber noch: Auch wenn der Handlungsspielraum nicht sehr gross sei, «haben wir das Anliegen eines vereinfachten Zollverfahrens für Kleinsendungen aus Detailhandelsunternehmen … in unsere ständigen Bestrebungen der Optimierung der Zollverfahren … aufgenommen». (awp/mc/ps)

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