SGB will einheitliche Bedingungen für Temporäre

SGB will einheitliche Bedingungen für Temporäre

SGB-Präsident Paul Rechsteiner.

Bern – Vier von zehn Temporärbüros haben 2010 ihren Angestellten nicht die Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen bezahlt. Das müsse aufhören, verlangte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) am Montag in Bern. Alle Branchen müssten sich dem GAV für Temporärfirmen anschliessen.

Die Temporärarbeit sei prekär und oft eine Quelle von Lohndumping, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Mit 2,5 Prozent aller Beschäftigten in Temporärjobs habe diese Art der Arbeit sich innert 15 Jahren vervierfacht. Das sei auch eine Folge der Personenfreizügigkeit. Die Temporärfirmen könnten nun im Ausland rekrutieren. Bei der Volksabstimmung zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien sei ein besserer Arbeitnehmerschutz auch im Temporärbereich versprochen worden. Das gelte es nun einzuhalten.

Integrationsfaktor der Temporärarbeit überschätzt
SGB-Chefökonom Daniel Lampart erinnerte daran, dass 88% der Firmen Temporäre zur Überbrückung von Spitzen anstellen. 67% würden durch sie abwesendes Personal ersetzen. Der Integrationsfaktor der Temporärarbeit werde dabei überschätzt. Viel Temporärarbeit in einem Lebenslauf behindere eine Festanstellung. Aus gewerkschaftlicher Sicht müssten die Temporärbeschäftigten in den Firmen gleichgestellt werden. Dieser Grundsatz sei auch in einer EU-Richtlinie festgehalten, die bis Ende Jahr umgesetzt sein muss. In der Schweiz gelte die Gleichbehandlung von Temporärangestellten nur bei allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen – etwa jenem für den Bau. Diesen Mangel behebe der GAV für die Temporärbranche, indem im Anhang andere Gesamtarbeitsverträge und Firmen angeführt sind, in denen Temporärangestellte gleich behandelt werden.

SGV fordert Druck aus Bern
Viele Firmen weigern sich aber, ihren GAV auch auf die Temporären anzuwenden und den Anhang zu unterzeichnen. Gemäss Rechsteiner erhoben auch verschiedene Arbeitgeber Einsprache gegen den GAV im Personalverleih. Zudem schlossen sich ehemalige Regiebetriebe wie Swisscom und SBB dem GAV für Temporäre nicht an, erklärte Lampart. Er verlangt vom Bundesrat entsprechenden Druck. Die Post hingegen mache mit. Abseits stehen vor allem auch die Industrie und die Chemie. Sollte sich ein wirkungsvoller GAV für die Temporärbranche nicht durchsetzen lassen, müsste die Gleichbehandlung gesetzlich verankert werden, erklärte Lampart.

Lohndumping
Vania Alleva, SGB-Vizepräsidentin und Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Unia, erklärte, viele Firmen verlagerten das unternehmerische Risiko zunehmend auf Temporärbeschäftigte. Auch würden die Löhne gedrückt. Bei Novartis in Stein AG mit einem Temporäranteil von 20% des Personals erhalte ein Chemikant deutlich weniger Stundenlohn. Statt 34 CHF erhielten die Temporären nur 26; das Unternehmen spare damit 20% der Lohnkosten. Den GAV für die über 260’000 Temporärangestellten in der Schweiz haben der Branchenverband swissstaffing und die Gewerkschaften und Personalverbände 2008 unterzeichnet. Gültig wird er erst, wenn ihn der Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt hat. Derzeit ist das nicht möglich, weil Einsprachen hängig sind und sich zu wenige Betriebe angeschlossen haben. (awp/mc/ps)

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