Sonova legt Rekurs in Cochlea-Fall ein

Sonova legt Rekurs in Cochlea-Fall ein

Zürich – Die US-Tochtergesellschaft Advanced Bionics (AB) des Hörsystem-Herstellers Sonova legt Rekurs ein gegen das Urteil von vergangener Woche des Geschworenengerichts vom Kentucky Western District. Dieses hatte einer Klägerin im Falle einer Fehlfunktion eines Cochlea Implantats HiRes 90K Schadenersatz von 7,25 Mio USD zugestanden. Im Zuge des Urteils erhöht die Konzerntochter die Rückstellungen für mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Produkterückruf des Cochlea-Implantats von März 2006 um 198 Mio CHF auf neu 250 Mio von bisher 52 Mio, teilt Sonovamit. Der nun zurückgestellte Betrag soll nicht überschritten werden, heisst es weiter.

Die Erhöhung der Rückstellungen werde das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2012/13 beeinflussen, das im Mai publiziert wird. Die höheren Rückstellungen seien in der aktuellen Ergebnisprognose der Sonova Gruppe für das Geschäftsjahr 2012/13 nicht berücksichtigt, bekräftigt der Konzern bereits vor Wochenfrist gemachte Ausagen.

Aussergerichtliche Einigung gescheitert
AB hat laut Mitteilung die Kosten für diese Fälle laufend beurteilt und durch Versicherungen, Garantieleistungen und Rückstellungen abgedeckt. Der vorliegende Fall sei im Rahmen eines Gerichtsprozesses entschieden worden, nachdem erhebliche Bemühungen scheiterten, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Der Betrag von 7,25 Mio USD, der der Klägerin zugesprochen wurde, ergibt sich laut Mitteilung durch die Entschädigung für medizinische Kosten, Genugtuung und «punitive damages» (Strafschadensersatz). In den USA werden sowohl das Urteil wie auch das Ausmass des Schadensersatzes von einem Geschworenengericht entschieden.

«Bei AB hat die Sicherheit des Patienten stets absolute Priorität. Wir haben nicht mit punitive damages gerechnet und sind mit dem Urteil des Geschworenengerichts nicht einverstanden. AB wird daher gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen und auch allfällige künftige derartige Fälle entschlossen anfechten. Wir werden hierzu unser Rechtsstreitmanagement zusätzlich verstärken», wird Sonova-CEO Lukas Braunschweiler in der Mitteilung zitiert.

Produkterückruf erfolgte bereits 2006
Das im Gerichtsfall betroffene Implantat habe die Klägerin im Januar 2006 erhalten, heisst es weiter. Beim Produkt habe eingedrungene Feuchtigkeit für Fehlfunktionen gesorgt, so dass das Implantat ersetzt werden musste. Die Probleme seien vier Jahre nach dem Erhalt aufgetreten.

Das fragliche Cochlea Implantat war ein Produkt, das von AB im März 2006 freiwillig zurückgerufen wurde. Das Problem bei diesem Produkt bestand in einer Komponente, der sogenannten «Durchführungseinheit», die von einem der zwei zugelassenen Zulieferer (Astro Seal, auch «Vendor B» genannt) stammte, so die Mitteilung. Das Problem habe einige, aber nicht alle vor März 2006 hergestellten Geräte des Typs HiRes 90K betroffen. Zurückgerufen worden seien damals sämtliche noch nicht implantierter Geräte, die diese Komponente von Vendor B enthielten. Der Einsatz von Komponenten des Vendor B sei umgehend eingestellt worden.

4000 Geräte vom Rückruf betroffen
Insgesamt wurden laut Mitteilung zwischen 2003 und 2006 weltweit etwas mehr als 4’000 der vom Rückruf betroffenen Geräte implantiert. Bislang wurden ungefähr ein Drittel dieser Implantate wegen Fehlfunktionen, die zum Rückruf geführt hatten, explantiert. Seit dem Produkterückruf 2006 sinke die Rate von Produkten mit Fehlfunktionen und es werde erwartet, dass diese künftig weiter abnehme. Sonova schätze, dass insgesamt letztlich bis zu ungefähr 50% der ursprünglich implantierten Geräte Fehlfunktionen aufweisen könnten. Bisher sei der weitaus grösste Teil der betroffenen Geräte im Rahmen der zehnjährigen Gewährleistung behandelt und eine bedeutende Anzahl Fälle durch aussergerichtliche Vergleiche gelöst worden.

Verfahren können sich noch über Jahre hinziehen
Der Rückruf der betroffenen Produkte wurde bereits vor der Übernahme von AB durch Sonova im Jahr 2009 abgeschlossen. Damals hatte Sonova AB für rund 500 Mio USD übernommen. AB gehe davon aus, dass sich die hängigen Verfahren noch einige Jahre hinziehen könnten, heisst es weiter. Das Cochlea-Implantate-Segment spiele für Sonova eine strategisch unverändert wichtige Rolle.

In mit der Publikation des Halbjahresergebnisses Mitte November bestätigten Guidance rechnete das Sonova-Management noch mit einem Umsatzwachstum von 7–9% und einer EBITA-Steigerung um 15–20%, beides basierend auf konstanten Wechselkursen. In den ersten sechs Monaten steigere der Konzern den Umsatz um 14% auf 872,4 Mio CHF, den EBITA um 35% auf 187,0 Mio und den EBIT um fast 42% auf 174,4 Mio. Unter dem Strich verblieb ein um 44% höherer Reingewinn von 149,2 Mio.  (awp/mc/pg)

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