SR-Kommission bleibt bei eingeschränktem Ausstieg

SR-Kommission bleibt bei eingeschränktem Ausstieg

Bern – Die Energiekommission des Ständerates (UREK) bleibt dabei: Der Bau von Atomkraftwerken soll in der Schweiz nicht gänzlich verboten werden. Die Kommission möchte nur den Bau von Atomkraftwerken der heutigen Generation verbieten.

Dies hatte die UREK bereits vergangene Woche im Grundsatz entschieden. Offen war, ob noch näher definiert werden soll, was unter «heutiger Generation» zu verstehen ist. Die Mehrheit der Kommission möchte dies jedoch nicht genauer festlegen.

Keine Einigkeit
Damit stehen nicht mehr alle Kommissionsmitglieder hinter dem Entscheid, die Türe für den Bau neuer AKW einen Spalt weit offen zu lassen. Drei Kommissionsmitglieder beantragten, beim Entscheid des Nationalrats zu bleiben, wonach der Bau neuer AKW ohne Einschränkungen verboten werden soll.

Die Kommission lehnte diesen Antrag jedoch mit 10 zu 3 Stimmen ab, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Ebenfalls mit 10 zu 3 Stimmen lehnte die Kommission es ab, zusätzlich zu präzisieren, unter welchen Bedingungen das AKW-Bauverbot widerrufen werden kann.

Bundesrat soll umfassende Energiestrategie vorlegen
Was die Energieversorgung betrifft, will die Ständeratskommission – wie der Nationalrat – den Bundesrat beauftragen, eine umfassende Energiestrategie zu unterbreiten, um «den künftigen Strombedarf ohne Atomenergie sicherzustellen». Hinzufügen möchte sie, dass Bildung, Lehre und Forschung «in sämtlichen Energietechnologien» unterstützt werden – also auch in der Atomtechnologie.

Ständerat entscheidet am 28. September
Der Ständerat entscheidet am 28. September, ob und wie definitiv die Schweiz aus der Atomenergie aussteigt. Der Nationalrat hat in der letzten Session drei Motionen für ein Verbot neuer AKW gutgeheissen. Die Ständeratskommission empfiehlt nun ihrem Rat, diese Motionen abzuändern. Damit soll ein «Technologieverbot» verhindert werden, wie die Kommission festhält.

Stimmt der Ständerat den Ausstiegsmotionen in abgeänderter Form zu, gehen diese zurück an den Nationalrat. Dieser hat dann nur noch die Möglichkeit, den abgeänderten Vorstössen zuzustimmen – oder sie abzulehnen. Zu seiner eigenen Version kann er nicht zurückkehren. (awp/mc/pg)

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