Ständerat für Heilmittelgesetz

Ständerat für Heilmittelgesetz
Ständeratssaal. (Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern)

(Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Im milliardenschweren Heilmittelmarkt gelten bald neue Spielregeln. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat dem Antrag der Einigungskonferenz zum Heilmittelgesetz zugestimmt. Damit ist die Vorlage unter Dach und Fach.

Die umfassende Revision betrifft Ärzte, Spitäler, Bauern, Handel, und Industrie. Doch auch für die breite Bevölkerung hat sie spürbare Folgen: Künftig können Patientinnen und Patienten gewisse verschreibungspflichtige Medikamente, für die es keine ärztliche Diagnose braucht, ohne Rezept in der Apotheke beziehen. Nicht rezeptpflichtige Medikamente sind auch in Drogerien erhältlich, Arzneimittel mit geringem Risikopotenzial sogar im Detailhandel.

Bis zuletzt wurde darüber gestritten, ob in jedem Fall ein elektronisches Rezept ausgestellt werden muss oder ob der Patient sowohl auf eine elektronische als auch auf eine Papier-Verschreibung verzichten kann. Auf Antrag der Einigungskonferenz entschieden sich die Räte für die zweite Variante. Welche Informationen ein Rezept enthalten muss, bestimmt der Bundesrat.

Anreiz für Forschung
Ein Ziel der Reform ist es, die Zulassungsverfahren zu erleichtern. Ein vereinfachtes Verfahren gilt etwa für Medikamente der Komplementärmedizin oder für Arzneimittel, die seit mindestens 10 Jahren in einem EU- oder EFTA-Land zugelassen sind. Mehr Schutz für ihre Innovationen soll es für Pharmaunternehmen interessant machen, neue Arzneimittel zu entwickeln.

Für Medikamente gegen seltene Krankheiten bekommen sie zwar kein Monopol, der Schutz der Zulassungsunterlagen wird aber auf 15 Jahre verlängert. Auch neue Kinderarzneimittel werden länger vor Nachahmern geschützt und sind damit lukrativer. Die Ausfuhr von Stoffen, die für Hinrichtungen verwendet werden, wollen die Räte verbieten.

Regeln gegen Korruption
Über keinen Punkt wurde länger und zäher gestritten als darüber, wie die Unbestechlichkeit von Ärzten oder Apothekern sichergestellt werden könnte. Der Nationalrat hatte bis zuletzt dafür gekämpft, dass die Regeln für die Annahme geldwerter Vorteile für alle Heilmittel gelten, also auch für Prothesen, Rollstühle und andere Medizinprodukte.

Nun hat sich aber der Ständerat durchgesetzt: Die Regeln sollen nur für verschreibungspflichtige Medikamente gelten. Der Bundesrat hat allerdings die Möglichkeit, Einschränkungen für gewisse nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medizinprodukte zu erlassen.

Als unverdächtig gelten kleine Geschenke, Beiträge an Weiterbildungen oder Rabatte und Rückvergütungen, sofern diese keinen Einfluss auf die Wahl der Behandlung haben. Vergünstigungen beim Einkauf müssen aber mehrheitlich an Krankenkassen und Versicherte weitergegeben oder nachweislich zur Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden.

Neue Antibiotika-Datenbank
Bauern und Tierärzte bekommen die Revision des Heilmittelgesetzes ebenfalls zu spüren: Um Antibiotika-Resistenzen einzudämmen, wird für die Tiermedizin eine Antibiotikadatenbank geschaffen. Die darin gesammelten Daten sollen eine koordinierte Strategie im Kampf gegen Resistenzen ermöglichen. Den Einsatz gewisser Antibiotika hat der Bundesrat schon in eigener Kompetenz eingeschränkt.

Ziel der Revision des Heilmittelgesetzes ist es, den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten und die Versorgung mit sicheren und wirksamen Medikamenten und Medizinprodukten sicherzustellen. Der Pharmamarkt wird besser überwacht, Informationen über Arzneimittel sind leichter zugänglich. Zudem werden die Strafbestimmungen verschärft. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung am Freitag.

Ja zu freier Arztwahl ohne finanzielle Einbussen
Ausserdem hat der Ständerat eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes als Erstrat einstimmig gutgeheissen. Versicherte sollen im ambulanten Bereich ihren Arzt in der Schweiz frei wählen können, ohne dass ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Heute werden die Kosten höchstens nach dem Tarif vergütet, der am Wohnort oder am Arbeitsort eines Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Sind die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, muss der Versicherte die Differenz übernehmen. Das soll nun mit der Gesetzesrevision geändert werden.

Gleichzeitig will der Bundesrat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen verstärken. Heute kann die Grundversicherung die Kosten von medizinischen Behandlungen im grenznahen Ausland nur im Rahmen von befristeten Pilotprojekten übernehmen. Zurzeit bestehen solche Projekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein. Diese beiden Projekte funktionierten, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Die Revision würde die gesetzlichen Grundlagen für die Weiterführung der Projekte und für neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit schaffen. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert