Ständerat lehnt Verschärfung des Umweltschutzgesetzes ab

Ständerat lehnt Verschärfung des Umweltschutzgesetzes ab

Ständeratssaal. (Foto: parlament.ch)

Bern – Das Parlament will keine neuen Umweltschutzregeln. Der Ständerat ist am Donnerstag dem Nationalrat gefolgt und hat Änderungen des Umweltschutzgesetzes abgelehnt, mit welchen der Bundesrat den Verbrauch natürlicher Ressourcen senken wollte.

Die Gesetzesänderungen waren als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative «Grüne Wirtschaft» der Grünen Partei gedacht. Diese empfiehlt das Parlament zur Ablehnung. Dem Bundesrat geht das Volksbegehren ebenfalls zu weit. Weil er das Anliegen an sich für berechtigt hält, legte er dem Parlament aber Gesetzesänderungen vor.

Diese sind nun vom Tisch. Der Ständerat beschloss mit 25 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Befürworterinnen und Befürworter bedauerten das Scheitern.

Veraltetes Umweltschutzgesetz
Robert Cramer (Grüne/GE) gab zu bedenken, das geltende Umweltschutzgesetz datiere von 1983. Seither habe sich viel verändert, das Gesetz müsse angepasst werden. Der indirekte Gegenvorschlag beschränke sich auf das Minimum – auf Verpackungen, Recycling und Holzimporte. Die betroffenen Branchen der Wirtschaft stellten sich nicht dagegen.

Auch Umweltministerin Doris Leuthard zeigte sich enttäuscht. Das Thema werde das Parlament wieder einholen, prognostizierte sie. «Der Ressourcenverbrauch ist dermassen intensiv, dass wir in Probleme geraten.» Die Wirtschaft mache, was profitabel sei. Deshalb brauche es Regulierungen.

Kreislauf- statt Wegwerfwirtschaft
«Wir müssen von einer Wegwerfwirtschaft wegkommen zu einer Kreislaufwirtschaft», sagte Leuthard. Die Schweiz produziere europaweit die grösste Abfallmenge pro Kopf. Der Bundesrat werde nun andere Wege ins Auge fassen, er werde nicht untätig bleiben. Sie räumte ein, es sei wohl ein Fehler gewesen, das Projekt «Grüne Wirtschaft» zu nennen.

Die Gegner machten geltend, die Gesetzesänderungen würden Kosten verursachen – zulasten des Bundes und der Betriebe. Ausserdem seien Verschärfungen des Umweltschutzgesetzes unnötig. Die Schweiz sei bereits vorbildlich. Die Unternehmen seien gewillt, den Umweltschutz freiwillig voranzubringen, sagte Werner Hösli (SVP/GL).

Erst ja, dann nein
Der Ständerat hatte sich zunächst einverstanden gezeigt mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Er schwächte die Vorlage des Bundesrates jedoch ab. Der Nationalrat zog dieser dann alle Zähne – und lehnte sie am Ende dennoch ab.

Die vorberatende Kommission des Ständerates kam in der Folge zum Schluss, die ständerätliche Version habe kaum mehr Chancen. Die Version des Nationalrates wiederum, die teilweise hinter das geltende Recht zurückging, stiess auch bei den Befürwortern eines Gegenvorschlags auf Ablehnung. Am Ende beantragte die Kommission daher ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Ökologischen Fussabdruck verkleinern
Über die Initiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» wird das Stimmvolk entscheiden. Heute verbraucht die Schweiz viel mehr Ressourcen als im gleichen Zeitraum nachwachsen. Würde sich die gesamte Erdbevölkerung so verhalten, bräuchte es rund drei Erden. Die Initianten fordern, dass die Bilanz im Jahr 2050 bei einer Erde liegt.

Zur Verkleinerung des ökologischen Fussabdrucks müsste der Bund Zwischenziele setzen. Würden diese nicht erreicht, müsste er Massnahmen ergreifen, etwa Vorschriften für Produkte oder Lenkungssteuern erlassen.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag hätte der Bundesrat ebenfalls mehr Kompetenzen erhalten, um die grüne Wirtschaft zu fördern. Der Umbau der Wirtschaft hätte aber weniger rasch erfolgen müssen als mit der Initiative. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert