Ständerat verschärft flankierende Massnahmen zur Zuwanderung

Ständerat verschärft flankierende Massnahmen zur Zuwanderung
Flankierende Massnahmen: Kontrolle auf einer Baustelle.

Bern – Das Parlament verschärft die flankierenden Massnahmen in der Zuwanderungsfrage. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat härteren Sanktionen und der erleichterten Verlängerung von Normalarbeitsverträgen (NAV) zugestimmt.

Normalarbeitsverträge werden in Branchen erlassen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt und in welchen es wiederholt zu missbräuchlicher Lohnunterbietung gekommen ist. Ein NAV sieht nach Regionen differenzierte Mindestlöhne vor.

Doppelte Bedingung
Gemäss den Beschlüssen des Nationalrats soll die zuständige tripartite Kommission bei Ablauf eines NAV die Verlängerung beantragen können. Voraussetzung ist, dass sie wiederholt Verstösse gegen den Mindestlohn festgestellt hat oder dass Hinweise vorliegen, dass es ohne NAV zu erneutem Lohndumping kommen kann.

Der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) ging dies zu weit. Sie beantragte, die Verlängerung nur dann zuzulassen, wenn beide Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Ansonsten könnten Mindestlöhne eingeführt werden, ohne dass der Nachweis des Lohndumpings erbracht worden sei, erklärte WAK-Sprecher Pirmin Bischof (CVP/SO).

«Reine Hinweise würden eine Verlängerung ermöglichen, das ist rechtsstaatlich problematisch», sagte die St. Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter. Auch Bundespräsident Johann Schneider-Ammann gab zu bedenken, dass mit der alternativen Bedingung faktisch dauerhaft Mindestlöhne eingeführt würden. «Das will der Bundesrat nicht», sagte er.

Mit 29 zu 16 Stimmen setzte sich jedoch eine vom Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi angeführte Minderheit durch, die dem Nationalrat folgen wollte. Ihre Sprecher verwiesen auf die schwierige Situation im Tessin und in einigen Westschweizer Kantonen. Christian Levrat (SP/FR) plädierte dafür, diesen die Möglichkeit zu geben, auf Dumpinglöhne zu reagieren.

Lombardi warnte vor den Schwierigkeiten, die mit einer doppelten Bedingung verbunden wären. Eine ganze Marktanalyse sei nötig, um zu beweisen, dass es wieder zu Lohnunterbietungen kommen werde, sagte er. «Aber wir wissen, dass sie kommen, wie das Amen in der Kirche», sagte Lombardi.

Härtere Strafen
Auch die Sanktionen sollen verschärft werden: Schwerwiegende Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen können künftig mit einer Geldstrafe von bis zu 30’000 CHF geahndet werden. Heute drohen Geldstrafen von höchstens 5’000 CHF. Damit lohne sich ein Verstoss jederzeit, sagte Bischof.

Zusätzlich zur Busse kann das fehlbare Unternehmen fünf Jahre vom Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Der Nationalrat hatte entschieden, dass entweder die Geldstrafe oder der Ausschluss, aber nicht beide Sanktionen zusammen verhängt werden können. Er muss sich nun erneut mit der Vorlage befassen.

Die Vorschläge des Bundesrats zur Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen sind hingegen vom Tisch. Nach dem Nationalrat ist auch der Ständerat nicht darauf eingetreten, weil die Fragen bereits in der nun verabschiedeten Vorlage geklärt werden. (awp/mc/ps)

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