SR-Kommission ändert Position zum Atomausstieg

SR-Kommission ändert Position zum Atomausstieg

Bern – Am Mittwoch entscheidet der Ständerat, ob der Bau neuer Atomkraftwerke in der Schweiz verboten wird. Am Vortag zeichnete sich ein Verbot ohne Einschränkungen ab: Die Energiekommission des Ständerates (UREK) änderte im letzten Moment ihre Meinung.

Bis vor kurzem hatte die Mehrheit der Kommission den Bau neuer Atomkraftwerke nicht gänzlich verbieten wollen. Sie hatte dem Ständerat empfohlen, nur Atomkraftwerke der «heutigen Generation» zu verbieten.

Auch AKW «heutiger Generation» sollen verboten werden
Ob der Ständerat dieser Empfehlung folgen würde oder sich – wie der Nationalrat – für ein generelles Verbot aussprechen würde, war offen: Es zeichnete sich ein äusserst knapper Entscheid ab. Gespalten war im Ständerat insbesondere die CVP. An einer ausserordentlichen Sitzung vom Dienstag hat die Energiekommission nun aber einen neuen Entscheid gefällt: Sie beschloss, auf die Formulierung zu verzichten, wonach nur Atomkraftwerke der «heutigen Generation» verboten werden sollen.

Einen von Seiten der Grünliberalen eingebrachten Rückkommensantrag hiess die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen gut, wie UREK-Präsident Rolf Schweiger (FDP/ZG) auf Anfrage sagte. Damit steht die Einschränkung des Verbots auf Atomkraftwerke der heutigen Generation nicht mehr zur Diskussion.

Ergänzung soll Verbot abschwächen
Neu schlägt die Kommission eine Ergänzung vor, welche das Verbot etwas abschwächen soll. Sie will explizit im fraglichen Motionstext festhalten, dass das Verbot neuer Atomkraftwerke nicht einem «Technologieverbot» gleichkommt.

Bundesrat soll über Entwicklung der Technologien berichten
Ausserdem will sie den Bundesrat beauftragen, periodisch über die Entwicklung der Technologien zu berichten – auch über Fortschritte in der Kerntechnologie. In diesen Berichten soll der Bundesrat Stellung nehmen zu Fragen der Sicherheit, der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie der volkswirtschaftlichen, umwelt- und klimapolitischen Auswirkungen.

Links-grüner Antrag abgelehnt
Eine links-grüne Minderheit stellt den Antrag, bei der Formulierung des Nationalrats zu bleiben und auf diese Ergänzungen zu verzichten. In der Kommission wurde dieser Antrag mit 5 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Er bleibt wohl auch im Ständerat chancenlos. Für die Version, welche die Mehrheit der Kommission empfiehlt, zeichnet sich jedoch eine Mehrheit ab. Verena Diener (Grünliberale/ZH) spricht von einem grossen Durchbruch: «Damit ist der Ausstieg ohne wenn und aber praktisch besiegelt.»

Die Technologieverbot-Ergänzung sei – anders als die Einschränkung auf Atomkraftwerke der heutigen Generation – nämlich keine Hintertüre für den Bau neuer Atomkraftwerke. Es gehe lediglich darum, dass die Atomtechnologie weiterhin erforscht werde, was angesichts der noch laufenden AKW auch sinnvoll sei.

CVP dürfte «grossmehrheitlich» zustimmen
Auch CVP-Ständerat René Imoberdorf (VS) geht davon aus, dass der Sänderat sich am Mittwoch für diese Version ausspricht. Die CVP werde «grossmehrheitlich» zustimmen. Er selbst habe sich auf diesen «Kompromiss des Kompromisses» eingelassen.

Schwierige Formulierung
Imoberdorf hatte sich zuvor für eine Einschränkung des Verbots auf Atomkraftwerke der heutigen Generation stark gemacht. Er habe aber feststellen müssen, dass kaum zu präzisieren sei, was damit gemeint sei. Auch wäre diese Formulierung für die Wähler schwer zu verstehen gewesen. Er gebe «unumwunden» zu, dass beim Meinungswandel auch das eine Rolle gespielt habe, sagte Imoberdorf.

Verbot im Gesetz oder in der Verfassung verankern?
Umstritten ist auch noch die Frage, ob das Verbot des Baus neuer Atomkraftwerke im Gesetz oder in der Verfassung verankert werden soll. Auch in diesem Punkt möchte die Ständeratskommission die Motion ergänzen. Sie will präzisieren, dass das Verbot im Kernenergiegesetz verankert werden soll. Verena Diener hält dies für sinnvoll: Damit sei ein speditiveres Vorgehen gewährleistet.

Stimmt der Ständerat den Ausstiegsmotionen in abgeänderter Form zu, gehen diese zurück an den Nationalrat. Dieser hat dann nur noch die Möglichkeit, den abgeänderten Vorstössen zuzustimmen – oder aber sie abzulehnen. Zu seiner eigenen Version kann er nicht zurückkehren. (awp/mc/pg)

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