Stellungnahme Stephan Schmidheiny: «Willkürliche Verurteilung ohne rechtliche Grundlage»

Stellungnahme Stephan Schmidheiny: «Willkürliche Verurteilung ohne rechtliche Grundlage»
Stephan Schmidheiny

Stellungnahme der Kommunikationsstelle von Stephan Schmidheiny nach dem erstinstanzlichen Urteil in Turin wegen der fahrlässigen Tötung von zwei Personen.

Von Lisa Meyerhans, Kommunikationsverantwortliche von Dr. Stephan Schmidheiny

Im Eternit-Verfahren in Turin ist heute das erstinstanzliche Urteil ergangen: Das Gericht spricht Dr. Stephan Schmidheiny der fahrlässigen Tötung von zwei Personen schuldig.

Diese Verurteilung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und ist skandalös. Während die lokal verantwortlichen Manager vor dem selben Gericht für die selben Vorgänge freigesprochen wurden und auch in vergleichbaren Fällen Freisprüche erfolgen, soll Stephan Schmidheiny für 4 Jahre in Haft. Offensichtlich gilt in Turin nicht für alle Personen gleiches Recht. Die Verteidigung von Stephan Schmidheiny hat im Verfahren bewiesen, dass Stephan Schmidheiny die Schweizerische Eternit-Gruppe SEG im Rahmen der geltenden Gesetze verantwortungsvoll geführt hatte und er die verantwortlichen Manager der lokalen Eternit-Gesellschaften in Italien mit Informationen für die Erhöhung der Arbeitssicherheit sensibilisiert hatte.

Die Verteidigung wird Berufung einlegen

Die SEG hatte der italienischen Eternit SpA in der für das Verfahren relevanten Zeitperiode zwischen 1976 und 1986 Investitionen in Höhe von 86 Milliarden Lire ermöglicht und nie Gewinn aus der italienischen Tochtergesellschaft gezogen. Stephan Schmidheiny ist nicht für die Asbest-Tragödie und den Tod der beiden Personen verantwortlich. Vielmehr hat sein verantwortungsvolles industrielles Wirken zahlreiche Menschen vor einer Asbesterkrankung bewahrt. Die Verteidigung wird gegen dieses stossende Urteil in Berufung gehen. Festzuhalten ist, dass das oberste italienische Gericht Stephan Schmidheiny im ersten Eternit-Prozess im Jahr 2014 freigesprochen hatte.

Verstoss gegen das Gesetz der Mehrfachbestrafung

Die heute erfolgte Verurteilung missachtet damit auch fundamentales Menschenrecht. Die Wiederauflage eines durch die Anklage verlorenen Prozesses verstösst gegen das Verbot der Mehrfachbestrafung, das auch in der italienischen Verfassung verankert ist. Es garantiert, dass niemand wegen desselben Sachverhalts zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft wird. Die Verteidigung wird auch gegen diesen krassen Rechtsmissbrauch kämpfen. Mit der heute erfolgten Verurteilung folgt das Turiner Gericht den absurden Vorwürfen der Turiner Staatsanwaltschaft. Sie behauptet seit Beginn des ersten Eternit-Verfahrens im Jahr 2003, Stephan Schmidheiny habe eine weltweite Verschwörung orchestriert, um die Gefährlichkeit von Asbest für die menschliche Gesundheit zu verschleiern. Aus reiner Profitgier habe er in den italienischen Fabriken die nötigen Sicherheitsmassnahmen unterlassen und habe damit den Tod von Arbeitnehmern und Anwohnern der italienischen Eternit-Fabriken verursacht. Diese Vorwürfe sind frei erfunden und widersprechen den Tatsachen und den im Gericht vorgelegten Beweisen.

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