Steueramtshilfe auch ohne Namensangabe

Steueramtshilfe auch ohne Namensangabe

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf: Bundesrat legt im Januar Bericht zu «Weissgeldstrategie» vor.

Bern – Die Schweiz weicht das Bankgeheimnis weiter auf. Sie leistet künftig vielen Staaten auch dann Amtshilfe, wenn diese den Namen des mutmasslichen Steuersünders nicht angeben. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer Ergänzung diverser Doppelbesteuerungsabkommen zugestimmt.

Es handelt sich nicht um die ersten Abkommen diesen Zuschnitts: Einer Serie hatten die Räte bereits im Juni zugestimmt. Das Bankgeheimnis und dessen schrittweise Lockerung bleibt jedoch in den Räten umstritten.

Der Bundesrat hatte im Frühjahr 2009 beschlossen, sich dem Druck der OECD zu beugen und die Amtshilfe auf Fälle von Steuerhinterziehung auszuweiten. Zunächst war er aber davon ausgegangen, dass die Staaten Namen und Adresse der Kontoinhaber nennen müssen. Als sich Anfangs Jahr abgezeichnete, dass die Schweiz wegen dieser restriktiven Interpretation der Amtshilferegeln von der OECD unter Druck geraten könnte, schlug der Bundesrat eine Anpassung vor. Demnach soll der mutmassliche Steuersünder auch auf andere Weise als mit Namen und Adresse identifiziert werden können.

Widerstand im Nationalrat
Im Ständerat war dies unbestritten. Zu diskutieren gab lediglich die Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA, das eine spezielle Regelung vorsieht: Die Schweiz soll den USA auch bei Gruppenanfragen auf Basis von Verhaltensmustern Amtshilfe leisten.

Das Abkommen mit den USA stand im Nationalrat am Mittwoch indes nicht zur Diskussion, da sich die vorberatende Kommission erst im Januar damit befassen wird. Es ging lediglich um namenlose Anfragen. Der Ratsrechten geht jedoch schon das zu weit: Sie wollte in den Abkommen stattdessen festhalten, dass die Angabe des Namens und der Adresse zwingend sind.

«Unerträgliches Chaos»
Alles andere gehe weit über das hinaus, was alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz versprochen habe, kritisierte Hans Kaufmann (SVP/ZH). Anfragen ohne Namen würden auf Raster-Fahndungen hinauslaufen. Ausserdem wolle die OECD nun offenbar Gruppenanfragen zum Standard erklären.

Es sei höchst problematisch für die Rechtssicherheit, wenn die Doppelbesteuerungsabkommen «alle paar Monate» geändert würden, sagte Kaufmann. Er sprach von einem «unerträglichen Chaos». Caspar Baader (SVP/BL) gab zu bedenken, der Finanzplatz sei bereits geschwächt. Wenn der Schutz der Privatsphäre von Bankkunden nicht mehr gewährleistet sei, würden viele auf andere Finanzplätze ausweichen.

Kein Schutz für Steuerhinterzieher
Die Vertreter der anderen bürgerlichen Parteien sprachen sich für die ergänzten Abkommen aus. Die Schweiz habe jedes Interesse an einem sauberen Finanzplatz, gab Hansjörg Hassler (BDP/GR) zu bedenken. Die Linke wollte ihrerseits weiter gehen und die geplante Gruppenanfrage-Regelung mit den USA auch in andere Abkommen einbauen.

Mit Anfragen ohne Namen sind SP und Grüne einverstanden. «Wir stehen für ein Bankgeheimnis ein, das Steuerhinterzieher nicht schützt», erklärte Louis Schelbert (Grüne/LU). Hildegard Fässler (SP/SG) gab zu bedenken, dass die Schweiz ohne die Ergänzung wahrscheinlich wieder auf «irgendeiner schwarzen, grauen oder braunen Liste» gelandet wäre.

Weissgeldstrategie im Januar
Auch die Linke kritisierte allerdings das Vorgehen des Bundesrates. Immer erst auf Druck von aussen zu reagieren sei falsch, befand Fässler. «Ich bin es leid, nachhinkend legiferieren zu müssen.» Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf bat um Geduld.

Der Bundesrat sei dabei, die Entscheidgrundlagen für das weitere Vorgehen zu erarbeiten. Im Januar werde er einen Bericht «Weissgeldstrategie» vorlegen. Bis im Sommer würden weitere Berichte folgen, über Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie über Amtshilfe und Rechtshilfe. «Dann können wir seriös festlegen, wie wir weitergehen wollen.»

Keine Ermittlungen ins Blaue
Im Übrigen betonte Widmer-Schlumpf, die Ergänzung der Abkommen öffne nicht Tür und Tor für Ermittlungen ins Blaue hinaus. Ausserdem seien andere Merkmale zur Identifikation – etwa die AHV-Nummer – mindestens so sicher wie ein Name.

Am Ende stimmte der Rat den Vorschlägen des Bundesrates zu und lehnte die Anträge von links und rechts ab. Er genehmigte Ergänzungen der Abkommen mit Dänemark, Finnland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen und Österreich mit jeweils 46 Gegenstimmen. (awp/mc/pg)

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