Shutdown abgewendet: Bund darf weiter Steuern erheben

Shutdown abgewendet: Bund darf weiter Steuern erheben
(Bild: Onidji)

Bern – Das Stimmvolk hat mit 84,1 Prozent Ja gesagt zur neuen Finanzordnung 2021. Die Verfassungsgrundlage zur Erhebung von direkter Bundessteuer und Mehrwertsteuer wird damit bis Ende 2035 verlängert.

Rund 2’358’000 Stimmberechtigte legten ein Ja in die Urne, 445’400 sagten Nein. Das für jede Verfassungsänderung nötige Ständemehr erreichte die Vorlage ohne Probleme: Alle Kantone und Halbkantone sagten klar Ja zur neuen Finanzordnung.

Mit rund 88 Prozent Ja war die Zustimmung in der Waadt am grössten. Es folgen Genf mit 87 Prozent sowie Zürich und Zug mit rund 86 Prozent. Das ist unerwartet: Bei der Abstimmung von 2004 war Zug der einzige Kanton gewesen, der die Verlängerung der Steuern abgelehnt hatte.

Der tiefste Anteil Ja-Stimmen resultierte im Kanton Schaffhausen, allerdings mit immer noch beachtlichen 78 Prozent. In den Kantonen Wallis, Schwyz und Jura lag der Ja-Anteil ebenfalls unter 80 Prozent. Bisher erreichten 17 Vorlagen eine höhere Zustimmung, einige davon allerdings vor Einführung des Frauenstimmrechts.

Regelmässige Abstimmung
Die Abstimmung war nötig, weil die Verfassungsgrundlage, die dem Bund die Erhebung von direkter Bundessteuer und Mehrwertsteuer erlaubt, jeweils auf 15 Jahre befristet ist. Ende 2020 läuft sie aus.

Es handelt sich um die beiden wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. Dieser hatte 2017 aus der Mehrwertsteuer 22,9 Milliarden Franken eingenommen, aus der direkten Bundessteuer 20,9 Milliarden Franken. Das sind zusammen nahezu zwei Drittel der gesamten Bundeseinnahmen. An den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer sind die Kantone mit 17 Prozent beteiligt.

Kein Plan B
Wäre die Vorlage abgelehnt worden, hätte dem Bund der Shutdown gedroht. Die Schweiz sei mit einem Drittel der Einnahmen schlicht und einfach nicht finanzierbar, sagte Finanzminister Ueli Maurer im Abstimmungskampf. Einen Plan B gab es nach seinen Angaben nicht.

Die klare Zustimmung hatte sich allerdings früh abgezeichnet. Am grössten war die Skepsis gemäss den Umfragen bei der Wählerschaft der SVP. Den Widerstand gegen die Verlängerung der Steuern orchestrierte aber das libertäre Lager, das erstmals in einem Abstimmungskampf prominent in Erscheinung getreten war.

Auftritt der Libertären
Angeführt wurde es von der Unabhängigkeitspartei (UP). Diese will den Staat generell zurückzudrängen. Parteipräsident Simon Scherrer zeigte sich enttäuscht über die grosse Zustimmung zur Vorlage. Das Nein-Komitee hatte gehofft, wenigstens die 26,2 Prozent Nein-Stimmen des Urnengangs von 2004 zu erreichen.

Laut Scherrer war es trotzdem «gut für das politische System», dass über Alternativszenarien gesprochen wurde. Dass die Gegner mit dem Feuer spielten, streitet er ab. Sie hätten während des Abstimmungskampfs verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Staat ohne die Steuern funktionieren könnte, sagte Scherrer.

Das Parlament hatte keine Lust auf Experimente gezeigt. Die Fraktionen stellten sich geschlossen hinter die neue Finanzordnung. Diskussionen gab es trotzdem. Diese drehten sich vor allem um die Dauer der Verlängerung.

Der Bundesrat hatte zunächst erwogen, die Befristung der Steuern aufzuheben. Nach der Vernehmlassung verzichtete er darauf. Es schade nicht, wenn man alle fünfzehn Jahre einmal über Sinn und Zweck von Steuern diskutiere, sagte Maurer dazu. Der Versuch der Linken, die Befristung trotzdem aufzuheben, scheiterte im Parlament klar.

Historische Befristung
Die Befristung hat auch historische Gründe. Der Bund erhebt erst seit rund 100 Jahren Steuern. Bis zum ersten Weltkrieg erzielte er seine Einnahmen vorwiegend durch Zölle. In den Kriegsjahren wurden mehrmals Kriegs- und Wehrsteuern erhoben, teils gestützt auf Notrecht. Erst mit einer Volksabstimmung von 1958 wurden die Wehr- und auch die Warenumsatzsteuer befristet in der Verfassung verankert.

Der Bund benötigte die Einnahmen, um die ihm zusätzlich übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Gleichzeitig stellte die Erhebung der Steuern einen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone dar, weshalb die Befristung beibehalten wurde. 1982 wurde die Wehrsteuer in direkte Bundessteuer umbenannt, 1995 löste die Mehrwertsteuer die Warenumsatzsteuer ab. (awp/mc/ps)

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