Sunrise: Grundsatzniederlage gegen Swisscom

Sunrise: Grundsatzniederlage gegen Swisscom

Sunrise-CEO Oliver Steil.

Bern – Im Streit um die Zugangspreise zu den Kabelschächten der Swisscom hat Sunrise eine Grundsatzniederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnungsmethode rechtmässig ist. Das Urteil hat Folgen für weitere Bereiche.

Um die Preise für die Mitbenutzung der Kabelschächte zu berechnen, dürfen Kosten verwendet werden, als ob das Kanalisationsnetz heute neu gebaut werden müsste, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in einem Urteil, das am Freitag veröffentlicht wurde. Damit hat das Gericht eine Beschwerde von Sunrise abgeschmettert, die lediglich den Restwert der Anlagen berücksichtigt haben wollte. Laut Sunrise führt die Verwendung von Neubaukosten zu überhöhten Zugangspreisen und zu ungerechtfertigt hohen Gewinnen für die Swisscom. Denn die Ex-Monopolistin habe ihre Infrastruktur bereits vor Jahrzehnten errichtet und weitgehend abgeschrieben.

Sunrise sieht sich benachteiligt
Damit würden die Swisscom-Konkurrentinnen benachteiligt, meint Sunrise. Verwende man nur den Restwert, würden die Zugangspreise zu den Kabelschächten um rund 60% sinken. In ihrer Argumentation erhielt Sunrise Unterstützung vom Preisüberwacher: Dieser führte an, dass die Swisscom die Anlagen zu weitaus tieferen Baukosten habe errichten können, als heute anfallen würden. «Daran gibt es kaum Zweifel», pflichtet auch das Gericht bei. Dennoch entschied das Gericht, die bisherige Berechnungsmethode (LRIC) sei zulässig. Der Bundesrat habe diese in der Fernmeldeverordnung (FDV) so festgelegt. Damit sollen die Zugangspreise so ausfallen, dass es für die Swisscom-Konkurrentinnen keinen Unterschied macht, ob sie die fehlende Infrastruktur selber errichten oder bei der Swisscom dazu mieten.

«Wettbewerb heisst nicht, möglichst tiefe Preise zu erzwingen»
Damit habe der Bundesrat verhindern wollen, dass die Konkurrentinnen nicht mehr in eigene Infrastrukturen investieren und nur noch Trittbrett fahren würden. Zudem wollte die Regierung vermeiden, dass die Swisscom keinen Anreiz mehr hätte, ihre Infrastrukturen zu erhalten und zu erneuern. Die Schaffung von Wettbewerb bedeute nicht, möglichst tiefe Preise zu erzwingen, sondern Umstände für konkurrierende Investitionen zu schaffen, heisst es im Urteil. Dabei spielt das Gericht den Ball der Politik zu: «Es ist unbestritten, dass der Bundesrat bei der Festlegung der Preisberechnungsregel den Infrastrukturwettbewerb weniger und den Dienstewettbewerb mehr hätte betonen können.»

Sunrise: «Schritt in die falsche Richtung»
Angesichts des Ermessens der Regierung «ist es nicht die Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts, hier eine andere Lösung auf gerichtlichem Weg zu erzwingen, zumal deren Auswirkungen ungewiss scheinen und überdies Gefahr liefen, dem (…) politischen Entscheidprozess vorzugreifen.» Für Sunrise ist der Entscheid «ein Schritt in die falsche Richtung». Zwar fielen die unmittelbaren Folgen für Sunrise finanziell kaum ins Gewicht, da sie nur wenige Kabelkanäle bei der Swisscom gemietet habe, sagte der für Regulierungsbelange verantwortliche Olivier Buchs auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Auswirkungen auch auf «letzte Meile»
Aber das Grundsatzurteil wirke sich auf weitere Verfahren aus, in denen Sunrise Beschwerde gegen die Berechnungsmethode LRIC eingelegt habe. Am grössten sind die Auswirkungen auf der so genannten «letzten Meile». Dort mietet Sunrise die Kupferleitungen zwischen den Swisscom-Telefonzentralen und den Hausanschlüssen für 16,70 CHF pro Monat und Anschluss. Hätte sich Sunrise vor Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt, hätte sich dieser Preis etwa halbiert, sagte Sprecher Roger Schaller. Bei rund 250’000 Hausanschlüssen in Eigenregie würde Sunrise dadurch circa 27 Mio CHF pro Jahr sparen. Sunrise fordere nun eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Die Swisscom begrüsst dagegen den Gerichtsentscheid. Er stehe im Einklang mit der international anerkannten Methodik und setze die richtigen Anreize für Investitionen in die Telekominfrastruktur. (awp/mc/ps)

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