Synthes von Publikationspflicht des Geschäftsberichts 2011 befreit

Synthes von Publikationspflicht des Geschäftsberichts 2011 befreit

Michel Orsinger, CEO und Präsident Synthes.

West Chester – Aufgrund der bevorstehenden Fusion zwischen Synthes, Inc. und Johnson & Johnson, nach deren Vollzug die Aktien der Synthes von der SIX Swiss Exchange dekotiert werden, hat SIX Exchange Regulation Synthes von der Verpflichtung befreit, den Geschäftsbericht 2011 gemäss Art. 49 KR zu publizieren. Dies teilt das Medizintechnik-Unternehmen am Montag mit.

Demnach beginnt die Befreiung am 30. April 2012 und dauert bis am 1. Juli 2012. Falls die Synthes-Aktien am 2. Juli 2012 immer noch an der SIX Swiss Exchange kotiert sind, oder die Fusion zwischen Synthes und Johnson & Johnson nicht zustande kommt, muss Synthes den Geschäftsbericht 2011 gemäss Art. 49 KR publizieren und innerhalb von drei Monaten bei der SIX Exchange Regulation einreichen. (Synthes/mc/ps)

 

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