TBTF: Ständerat hält am eingeschlagenen Kurs fest

TBTF: Ständerat hält am eingeschlagenen Kurs fest

Plädiert für Notfallpläne: Dick Marty, Tessiner FDP-Ständerat.

Bern – Der Ständerat hat am Donnerstag in der weiteren Beratung der «Too-big-to-fail»-Vorlage am bisherigen Kurs festgehalten: Systemrelevante Grossbanken müssen künftig strengere Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital und Organisation einhalten.

In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 36 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Versuche aus dem rechten Lager, die Bestimmungen zur Eindämmung des Grossbankenrisikos abzuschwächen, waren bereits am Dienstagabend im ersten Teil der Ständeratsdebatte gescheitert. Aber auch die Versuche der Ratslinken blieben erfolglos, gewisse Regeln für Banken zu verschärfen, deren Konkurs die gesamte Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen würde. So lehnte es der Ständerat ab vorzuschreiben, das oberste Management solcher systemrelevanter Banken mehrheitlich in Aktien (mindestens 60%) zu entlöhnen. Dies sei ein zu starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und habe in dieser Vorlage nichts zu suchen, argumentierte die Mehrheit.

Absage an Trennbankensystem
Mit ähnlichen Argumenten lehnte der Ständerat einen Antrag ab, mit dem die Linke bewirken wollte, dass der Bundesrat den Eigenhandel der Grossbanken einschränken kann. Kein Erfolg hatte auch Hannes Germann (SVP/SH), der ein Trennbankensystem forderte, das etwa die Abspaltung der Investmentbank-Aktivitäten erlauben würde. Mit höheren Eigenmittelanforderungen werde zwar die Stabilität der Grossbanken erhöht. Das reiche aber nicht. Nur mit einem Trennbankensystem könne das Grossbanken-Risiko wirksam bekämpft werden, argumentierte Germann.

Trennbankensystem nicht liberal
Dick Marty (FDP/TI) hielt dagegen, dass dieser Ansatz dem Geist der Vorschläge der Expertenkommission und des Bundesrats widerspreche. Er sei nicht liberal. Das Trennbankensystem greife viel stärker in die Gewerbefreiheit ein. Ausserdem habe die Wissenschaft den Ansatz als unnütz bezeichnet. Marty plädierte im Namen der vorberatenden Kommission stattdessen dafür, dass Grossbanken Notfallpläne erstellen müssen, die im Fall drohender Insolvenz erlauben, systemrelevante Funktionen zu gewährleisten. Treffen sie diese Vorkehrungen nicht, kann die Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA Massnahmen anordnen.

Wirtschaftsfreiheit der Banken möglichst wenig einschränken
Laut Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf würde es für das Trennbanksystem zudem eine Verfassungsgrundlage brauchen. Ein so starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit lasse sich nur rechtfertigen, wenn das gleiche Ziel mit anderen Mitteln nicht erreicht werden könne. Dies sei dank den Ständeratsentscheiden vom Dienstagabend aber möglich. Mit den erhöhten Eigenmittelanforderungen würden systemrelevante Grossbanken gestärkt. So würden die Risiken sinken, dass wie bei der UBS vor drei Jahren, der Staat im Krisenfall unterstützend eingreifen müsse. Gleichzeitig würden die Banken in ihrer Wirtschaftsfreiheit möglichst wenig eingeschränkt.

Eigenkapitalanforderung von bis zu 19%
Gemäss den Entscheiden des Ständerats müssen die systemrelevanten Grossbanken ihre risikogewichteten Aktiven künftig mit gesamthaft bis zu 19% Eigenkapital unterlegen. 10% davon sollen sie in «hartem» Eigenkapital halten, das heisst etwa in einbezahltem Eigenkapital oder in Gewinnvorträgen. Die restlichen 9% sollen die Banken über Wandelkapital aufbauen dürfen. Solche Pflichtwandelanleihen oder CoCo-Bonds gelten als Fremdkapital. Im Krisenfall müssten sie in Eigenkapital umgewandelt werden. Um die Ausgabe von CoCos zu erleichtern, will der Ständerat wie der Bundesrat solche Anleihen von der Emissionsabgabe befreien. Die Linke lehnte dies aus Furcht vor zu hohen Steuerausfällen ab.

«Swiss Finish» deutlich über Basel III
Vorbehältlich der Zustimmung des Nationalrats stellt die Schweiz damit an ihre systemrelevanten Grossbanken UBS und CS weit höhere Eigenmittelanforderungen als andere Finanzplätze. Gemäss dem internationalen Regulierungsstandard Basel III liegt die Gesamteigenkapitalquote bei 10,5%, das Erfordernis nach «hartem» Eigenkapital gar nur bei 7%. Der Bundesrat soll das internationale Umfeld aber genau im Auge behalten, damit die Konkurrenzvorteile anderer Finanzplätze nicht zu gross werden. Der Ständerat stimmte einem Passus zu, der von der Regierung verlangt, den Räten spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und danach jeweils innert 2 Jahren entsprechende Berichte vorzulegen.

Wenig Korrekturen an Vorschlägen des Bundesrats
Die kleine Kammer nahm an den Vorschlägen des Bundesrats nur wenige weitere Korrekturen vor. Sie verpflichtete die FINMA, die Anforderungen an die Eigenkapitaldecke einer systemrelevanten Grossbank zu senken, wenn diese ihre Risiken senkt. Der Bundesrat hatte hier eine Kann-Formulierung vorgeschlagen. Weiter verlangt der Ständerat von der FINMA, die Öffentlichkeit über die Beschlüsse und Massnahmen zu informieren, welche die FINMA gegenüber systemrelevanten Banken trifft. Unbestritten war dabei, dass der Staat bei den Löhnen mitreden dürfen soll, wenn er eine systemrelevante Grossbank trotz allem finanziell unterstützen muss. (awp/mc/ps/upd/ss)

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