«Too big to fail»: Neue Massnahmen des Bundesrates

«Too big to fail»: Neue Massnahmen des Bundesrates
Bankenzentrum am Zürcher Paradeplatz.

Grossbanken: Verstärkung der Eigenkapitalbasis über Pflichtwandelanleihen.

Bern – Der Bundesrat leitet eine weitere Massnahme ein, um dem Problem der Grossbankenrisiken Herr zu werden. Mit einer Revision des Verrechnungssteuergesetzes soll eine Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass sich die Grossbanken die künftig nötige Eigenkapitaldecke über Pflichtwandelanleihen sichern können.

Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll der Finanzplatz Schweiz wettbewerbsfähiger und sicherer werden, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einem Communiqué schreibt.

Schweiz entgehen Steuereinnahmen
Die heutige Methode, die Verrechnungssteuer auf Obligationszinsen zu erheben, bevorteilt ausländische Finanzmärkte. Da die Emittenten von Anleihen in der Schweiz die Verrechnungssteuer unabhängig von der Person des Gläubigers erheben müssen, sind davon auch steuerbefreite institutionelle Anleger wie Pensionskassen betroffen. Dies führte dazu, dass die meisten Schweizer Unternehmen ihre Obligationen nicht in der Schweiz, sondern im Ausland herausgeben. Den Firmen entstehen dadurch zusätzliche Kosten und der Schweiz entgehen Steuereinnahmen.

Verrechnungssteuer soll von Schweizer Zahlstellen erhoben werden
Ausserdem hat diese Art der Verrechnungssteuererhebung den Nachteil, dass sie auf den Zinsen ausländischer Obligationen nicht erhoben wird, obwohl diese Einkünfte als Einkommen versteuert werden müssten. Das Ziel der Verrechnungssteuer, die Steuerpflichtigen zur Selbstdeklaration ihrer Zinserträge zu motivieren, wird damit laut Bundesrat teilweise verfehlt. Künftig soll nun die Verrechnungssteuer von den Schweizer Zahlstellen erhoben werden, in der Regel einer Bank. Diese würden ihre Kunden kennen und seien so in der Lage, die Steuer abhängig von der Person des Gläubigers zu erheben.

Belebung des Schweizer Kapitalmarkts
Der Verrechnungssteuer sollen alle Obligationszinsszahlungen an eine natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz unterliegen. Die Steuer müssen sie dabei neu auch auf ausländischen Obligationen bezahlen. In- und ausländische Investoren, die nicht in der Schweiz steuerpflichtig sind, können von der Verrechnungssteuer befreit werden. Unter den neuen steuerrechlichen Voraussetzungen wird es für Schweizer Firmen interessant, Obligationen und Geldmarktpapiere aus der Schweiz heraus zu emittieren. Damit wird auch der Schweizer Kapitalmarkt belebt.

Verstärkung der Eigenkapitalbasis über Pflichtwandelanleihen
Der Bundesrat verfolgt mit dieser Reform aber vor allem auch das Ziel, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schweizer Grossbanken ihre Eigenkapitalbasis über Pflichtwandelanleihen verstärken können. Geht es nach dem Bundesrat sollen systemrelevante Grossbanken («Too big to fail») künftig ihre risikogewichteten Aktiven mit gesamthaft bis zu 19% Eigenkapital unterlegen. Mit diesem dickeren Polster soll das Risiko vermindert werden, dass der Staat erneut – wie vor drei Jahren bei der UBS – einer Grossbank finanziell unter die Arme greifen muss.

Zehn Prozent dieser Kapitaldecke sollen die Grossbanken in hartem Eigenkapital halten, den Rest in Form von Wandelkapital. Der Ständerat stimmte dem bundesrätlichen Konzept in der Sommersession bereits zu. Ja sagte die kleine Kammer auch dazu, solche Coco-Bonds von der Emissionsabgabe zu befreien und damit zu verbilligen.

Gesetzesänderungen könnten 2013 in Kraft treten
Die nun dem Parlament zugeleitete Revision des Verrechnungssteuergesetzes soll bei der Anwendung dieses neuen Instruments für mehr Rechtssicherheit sorgen. Diese wird laut EFD erhöht, wenn bei der Umwandlung der Anleihen in Eigenkapital Schweizer Recht zur Anwendung kommt. Läuft alles nach den Plänen des Bundesrats, könnte die nun vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf anfang 2013 in Kraft treten. (awp/mc/pg)

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