Tunesien stellt erneut Rechtshilfegesuch

Tunesien stellt erneut Rechtshilfegesuch

Der ehemalige tunesische Machthaber Ben Ali.

Bern – Tunesien hat an die Schweiz erneut ein Rechtshilfegesuch zur Rückerstattung der eingefrorenen Potentatengelder gestellt. Das Schreiben ist eine Woche nach dem Tunesien-Besuch von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey eingetroffen. Das Gesuch sei korrekt in der Form und werde an die Bundesanwaltschaft (BA) weitergeleitet, sagte EJPD-Sprecherin Ingrid Ryser auf Anfrage der SDA.

Die tunesischen Behörden verlangten die Identifizierung der Vermögen des ehemaligen Machthabers Ben Ali und dessen Entourage, sagte Ryser weiter. Zudem fordere Tunesien die Erhebung und Übermittlung der Bankunterlagen und die Beschlagnahme der Vermögenswerte.

Erstes Rechtshilfegesuch abgelehnt
Am 30. März hatte die Schweiz ein erstes Rechtshilfegesuch aus Tunesien abgewiesen. Das Gesuch sei zu summarisch verfasst und nicht ausführlich genug begründet, hiess es damals. Vor einer Woche sagte Calmy-Rey anlässlich eines Treffens der EU-Task-Force in Tunis, die Schweiz müsse die eingefrorenen Gelder so bald wie möglich zurückgeben.

Langer Prozess
Das Schweizer Gesetz zur Rückführung von Potentatengeldern erlaube die Rückzahlung aber nur, wenn deren Herkunft durch einen juristischen Prozess für illegitim befunden wurde, rief Calmy-Rey in Erinnerung. Dies nehme viel Zeit in Anspruch. Aus diesem Grund schlug sie vor, eine «Lösung auf internationaler Ebene zu finden».

60 Mio Franken auf Schweizer Konten gesperrt
Nach dem Sturz Ben Alis hatte die Schweiz tunesische Vermögenswerte von mehreren Familien und Unternehmen aus dem Umfeld des Potentaten im Umfang von etwa 60 Mio CHF gesperrt. (awp/mc/pg)

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