Lex USA: Ständeratskommission lehnt Steuerstreit-Gesetz ab

Lex USA: Ständeratskommission lehnt Steuerstreit-Gesetz ab

Kommissionspräsident Konrad Graber. (Bild: admin.ch)

Bern – Für das Gesetz zum Steuerdeal mit den USA wird es eng im Ständerat. Die Wirtschaftskommission (WAK) lehnte das Geschäft an einer Sitzung in der Nacht auf Dienstag mit 7 zu 6 Stimmen ab. Zuvor brachte die WAK mehrere Änderungen am Bundesratsentwurf an. Die Kommission fällte den Entscheid nach stundenlangen Beratungen kurz vor ein Uhr am frühen Dienstagmorgen. Eingetreten war die Kommission auf das Gesetz mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Konrad Graber (CVP/LU), wie dieser vor den Medien bekannt gab.

Nach der Beratung der einzelnen Artikel, bei der es laut Graber über 20 Änderungsanträge gab, fand sich in der Kommission allerdings keine Mehrheit mehr für das Geschäft. Die Ausgangslage im Ständerat sei offen, sagte Graber. Auch andere Kommissionsmitglieder gaben diese Einschätzung ab. Die Kommissionsmitglieder stimmten nicht unbedingt nach Parteihaltung ab, sagte Graber. Für einige habe auch den Ausschlag gegeben, ob Interessen einzelner Kreise berücksichtigt worden seien.

Ausgangslage knapp
Graber erinnerte daran, dass für den dringlichen Beschluss eine qualifizierte Mehrheit von 24 Ständeräten zustimmen muss. Graber, der das Gesetz gutgeheissen hatte, liess damit durchblicken, dass es knapp werden dürfte. Da die Kommission aber auf die Vorlage eingetreten ist, ermöglicht sie am Mittwoch eine Detailberatung und Gesamtabstimmung im Ständerat – falls dieser auch eintritt.

Folgt der Ständerat seiner Kommission und lehnt das Gesetz ab, wird es jedoch schwer für die Lösung, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Er wollte das Gesetz in dieser Session durch beide Kammern bringen und dringlich erklären. Das Gesetz soll den Banken erlauben, ihre Altlasten mit unversteuerten US-Geldern mit den US-Behörden zu regeln, ohne in Konflikt mit Schweizer Recht zu kommen. Das Gesetz erlaubt ihnen, Informationen zu Bankmitarbeitern und Geschäftsbeziehungen in die USA zu senden. Kundendaten sind aber tabu.

Bundesrat muss Infos öffentlich machen
Vier Änderungen, welche die WAK vor der Ablehnung an der ursprünglichen Vorlage anbrachte, hob Graber hervor. Für Dritte wie Anwälte, Treuhänder und Vermögensverwalter soll der Rechtsschutz verstärkt werden. Sie sollen den Entscheid, dass ihre Daten an die USA ausgeliefert werden, an ein Gericht weiterziehen können. Ob eine Bank Daten in die USA senden darf, dafür soll das letzte Wort beim Bundesrat liegen und nicht wie geplant bei der Bank. Zudem wollte die Kommission den Bundesrat verpflichten, das Programm der USA für die Schweizer Banken «in der Grundstruktur darzustellen».

Das Parlament und die Öffentlichkeit sollten diese Information erhalten, sagte Graber. Die WAK war am Montag nochmals orientiert worden zum Angebot. Über die Medien seien viele Details bereits bekannt geworden, nicht alles sei aber korrekt wiedergegeben worden, sagte Graber. «Es soll Klarheit geschaffen werden, was Sache ist.» Ausserdem forderte die Kommission die Finanzmarktaufsicht (FINMA) auf, auch gegen fehlbare Bankmanager vorzugehen. Bei den Diskussionen zur Lösung war immer wieder die Befürchtung laut geworden, die Mitarbeiter, deren Daten an die USA gesendet werden, büssten für die Vorgaben der Führungsriege.

Banken einhellig für Gesetz
Vor dem Entscheid hatte die WAK am Montag nochmals zahlreiche Hearings durchgeführt. Laut Graber wiesen dabei Bankenvertreter, der Bundesrat, die FINMA und Kantonsvertreter auf die Notwendigkeit der Lösung hin, die auf dem Tisch liegt. Die acht angehörten Vertreter von Banken, die im Visier der USA stehen, sprachen sich einhellig für das Steuerstreit-Gesetz aus, wie Graber sagte. Ebenso habe sich eine Dreierdelegation kantonaler Finanzdirektoren im Namen der Kantone für die Lösung eingesetzt.

Der Bundesrat wiederum signalisierte laut Graber erneut, dass er bei einer Ablehnung durch das Parlament kein Notrecht für eine andere Lösung anwenden könne. Auch weitere Einzelbewilligungen für Banken zur Datenlieferung kämen nicht in Frage. Für die FINMA gebe es «keinen Plan B», falls die USA eine Bank anklagten.

Steuerstreit-Gesetz am 18. Juni im Nationalrat
Nationalbank-Präsident Thomas Jordan habe zudem «stark davon abgeraten, sich Hoffnungen zu machen», dass die Nationalbank bei einer Anklage das Dollar-Clearing für eine Bank übernehme. Im Zuge der Diskussionen kam die Idee auf, eine Bank in Not könnte damit vor dem Schlimmsten bewahrt werden.

Im Nationalrat ist das Steuerstreit-Gesetz am 18. Juni traktandiert, allerdings verlangte die grosse Kammer mehr Informationen zum Programm, das die USA den Banken während einer beschränkten Zeit anbieten wollen. Stimmt der Ständerat doch zu, würde die nationalrätliche Wirtschaftskommission am Donnerstag die Beratungen aufnehmen. (awp/mc/upd/ps)

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