Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» chancenlos

Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» chancenlos
(Foto: W.R. Wagner/pixelio.de)

Bern – Rauchen soll nicht komplett aus den Restaurants verbannt werden. Volk und Stände haben der Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen», die das Rauchen in allen öffentlich zugänglichen Räumen verbieten wollte, eine Absage erteilt. Rund 66% der Stimmenden sagten Nein.

Das Schweizer Stimmvolk gewichtet die Wahlfreiheit des Einzelnen höher als den Schutz der Gesundheit. Rund 1’437’600 Stimmberechtigte legten ein Nein ein zur Initiative, die ein schweizweit einheitliches Rauchverbot festschreiben wollte. Rund 741’200 Stimmende sagten Ja. Nun können jene 18 Kantone, die bediente Raucherabteile oder sogar Raucherbeizen erlauben, ihre Gesetze belassen.

Selbst die Kantone mit den zurzeit strengsten Anti-Rauchergesetzen lehnten das Volksbegehren mehrheitlich ab. Sie zeigten in der Tendenz aber noch am ehesten Verständnis für das Anliegen der Initianten um die Lungenliga. So lag der Nein-Stimmenanteil in beiden Basel, Neuenburg oder der Waadt unter 65%. Und Genf sagte als einziger Kanton sogar knapp Ja.

Nein-Front in der Innerschweiz
Am deutlichsten gegen das einheitliche Rauchverbot sprachen sich die Urner mit einem Nein-Stimmenanteil von 77,9% aus. Auch in anderen Innerschweizer Kantonen wie Nidwalden, Obwalden und Schwyz hatte das Volksbegehren bei Nein-Stimmenanteilen von über 70% keine Chance. Die Argumente der breiten Gegner-Front aus sämtlichen bürgerlichen Parteien, dem Gewerbeverband oder dem Wirtschaftsdachverband economiesuisse hatten offenbar überzeugt. Sie warnten während des Abstimmungskampfes vor «Prohibition» und einem totalen Rauchverbot und sahen die persönliche Freiheit des Einzelnen in Gefahr.

Streit um Einzelbüros
So führte beispielsweise die Frage zu Diskussionen, ob bei einem Ja zur Initiative das Rauchen in Einzelbüros ebenfalls verboten wäre. Die Initiativ-Gegner nutzten das Beispiel, um zu zeigen, dass das Volksbegehren definitiv zu weit gehe. Die Initianten liessen darauf ein juristisches Gutachten erstellen, das zum Schluss kam, Einzelbüros würden von der Initiative nicht tangiert.

Der Bundesrat, der die Initiative ebenfalls ablehnte, stellte sich auf den Standpunkt, dass sich die erst seit 2010 geltende Gesetzgebung bewährt habe. Er wollte eine seiner Meinung nach verfrühte Gesetzesänderung nach nur zwei Jahren verhindern.

Selbst das Kostenargument der Befürworter um die Lungenliga, die linken Parteien und weitere Verbündete zog zu wenig. Mit strengeren Regeln liessen sich die Gesundheitskosten pro Jahr um eine halbe Milliarde Franken senken, machten die Initianten geltend. Mit Studien legten sie beispielsweise dar, dass in mehreren Kantonen mit Rauchverboten weniger Personen wegen akuten Herzinfarkten ins Spital eingeliefert werden mussten.

18 Kantone können Regeln belassen
Seit dem 1. Mai 2010 verbietet das Bundesgesetz das Rauchen in sämtlichen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Für das Gastgewerbe gelten Ausnahmen: Das Gesetz erlaubt Fumoirs und kleine Raucherlokale, die nicht grösser sind als 80 Quadratmeter. Da das Gesetz als Mindeststandard gilt, können die Kantone schärfere Regeln erlassen. Fünfzehn Kantone, in denen 77% der Bevölkerung leben, haben dies getan und verbieten auch die Raucherlokale. In acht dieser Kantone (BL, BS, FR, GE, NE, SG, VD, VS) sind nicht einmal bediente Fumoirs erlaubt.

Die restlichen 18 Kantone (AG, AI, AR, BE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH) hätten bei einem Ja zur Initiative strengere Regeln einführen müssen. Sie erlauben heute in Restaurants entweder bediente Raucherabteile, sogenannte Fumoirs, oder Raucherbeizen. (awp/mc/pg)

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