Vorschriften und Einsprachen verzögern Energiewende

Vorschriften und Einsprachen verzögern Energiewende

Fotomontage des geplanten CKW-Windkraftwerks Feldmoos bei Entlebuch LU. (Bild: CKW)

Bern – Viele Projekte für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sind derzeit blockiert. Zu Verzögerungen führen sowohl die komplizierten Vorschriften und Verfahren als auch die zahlreichen Einsprachen, wie ein Bericht zeigt, den der Bundesrat am Freitag gutgeheissen hat.

Im Auftrag des Parlaments liess der Bundesrat untersuchen, welche Projekte blockiert sind und weshalb. Befragt wurden die Verantwortlichen von 1’223 Projekten, die ihre Vorhaben trotz eines positiven Bescheids für die Finanzierung bis Ende 2012 nicht realisiert hatten. Detaillierte Auskunft erhielten die Befrager zu 570 Projekten.

Ein Verzögerungsgrund sind laut dem Bericht die vielen gesetzlichen Vorschriften. Manchmal liegt das Problem auch darin, dass diese nicht kohärent sind. Damit haben vor allem Biomasseprojekte zu kämpfen. Für den Bau von Wind-, Geothermie-, Biomasse- und Photovoltaikprojekten fehlen zudem detaillierte Vorschriften, was zu langer Bearbeitungdauer bei den Behörden führen kann.

Ansprechstelle für gesamtes Verfahren
Weiter führen komplizierte oder unklare Verfahrensregeln zu Verzögerungen, vor allem bei Windenergieprojekten. Auflagen der Behörden – etwa wegen des Denkmalschutzes – verzögern hauptsächlich Photovoltaik- und Biomasseprojekte. Die Projektverantwortlichen wünschen sich, dass die Kantone die Bewilligungsverfahren konzentrieren und koordinieren. Ideal wäre aus ihrer Sicht eine einzige Ansprechstelle für das gesamte Verfahren.

Die stark gestiegene Anzahl der Projekte hat bei den kantonalen Fachstellen zu personellen Engpässen geführt. Vor allem Wasserkraftprojekte werden durch mangelnde Ressourcen bei den Behörden verzögert. Für andere Energieproduktionsformen wiederum fehlen den Behörden teilweise die nötigen Fachkompetenzen. Manche Probleme sind aber auch auf fehlerhafte Projekteingaben zurückzuführen.

Flut von Einsprachen
Ein wichtiger Grund für die Verzögerungen sind schliesslich die Einsprachen. Zum Zeitpunkt der Befragung waren gegen 72 jener Projekte Einsprachen hängig, die sich an der Befragung beteiligten. Ohne Einsprachen fortgesetzt werden konnten 399 Projekte. Zu den übrigen Projekten gab es keine Angaben.

Fast gegen jedes zweite Windenergieprojekt wurden Beschwerden oder Einsprachen eingereicht. Bei den Biomasseprojekten war fast jedes dritte betroffen, bei den Wasserkraftprojekten jedes fünfte. Kaum zu Einsprachen Anlass geben Photovoltaikprojekte. Von jenen Projekten, die Angaben lieferten, war nur jedes zwanzigste Projekt betroffen.

Verbandsbeschwerde bei Wasser- und Windkraft
Während sich bei den Biomasseprojekten hauptsächlich Anwohnerinnen und Anwohner zur Wehr setzen, sind es im Falle der Wasserkraftprojekte oft einspracheberechtigte Organisationen. Bei Windkraftprojekten sind beide Gruppen gleich häufig.

Bei Wasserkraftprojekten machen die Gegner oft Widerspruch zum öffentlichen Interesse geltend. Bei Windkraftprojekten werden Lärmemissonen, Richtplanänderungen oder negative Folgen für die Biodiversität angeführt.

Kantone sollen handeln
Massnahmen zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren müssten in erster Linie darauf abzielen, die Zahl der Einsprachen zu verringern, schreibt der Bundesrat im Bericht. Allerdings habe der Bund nur wenig Handlungsspielraum, weil vieles in der Kompetenz der Kantone liege. Umso wichtiger sei es, dass die Kantone Massnahmen ergriffen.

Auch der Bund will jedoch handeln. Im Rahmen der Energiestrategie, die Energieministerin Doris Leuthard vor kurzem ans Parlament geleitet hat, sind Massnahmen vorgesehen, um die Verfahren zu beschleunigen. So sollen künftig grundsätzlich auch in Landschaften von nationaler Bedeutung Kraftwerke gebaut werden können.

Der Bundesrat will die Nutzung erneuerbarer Energien zu einem nationalen Interesse erklären, womit die Energienutzung auf der einen Seite und der Natur- und Heimatschutz auf der anderen gleichgestellt würden. Weiter soll das Verfahren für örtlich begrenzte Wasserkraftprojekte mit geringen Auswirkungen vereinfacht werden, und die Natur- und Heimatschutzkommission soll ihre Gutachten rascher vorlegen müssen. (awp/mc/ps)

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